- Wilfried Leske
Ausnahmeregelung für Wohnmobile in Umweltzonen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner neuesten Auflistung zur Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen (endlich) auch eine Regelung für die Besitzer älterer Wohnmobile aufgenommen.
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (Zitat):