 
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
            			
		
		         
                         
                                                    
             
                         
                                                    
             
                         
                                                    
             
                         
                                                    
             
                         
                                                    
             
                         
                                                    
            Der gesamte Text im Textfeld wird gelöscht und durch den Text aus der Kategorievorlage ersetzt.
Max. Anzeige der letzten 10 Beiträge - (Letzter Beitrag zuerst)
 
					Hallo liebe Hobbyfahrer.
Im April 2013 habe ich ein neues Aufbaufenster links bei der Sitzgruppe einbauen lassen. Es handelte sich dabei um einen Versicherungsschaden, und ich zahlte gerne meine 150,-€ Selbstbeteiligung. Das erste Fenster mussten wir zurückschicken, da zwischen den beiden Scheiben die Dichtung bis zur Mitte des Fensters durchhing. Das zweite Fenster wurde eingebaut und bis nach unserem Treffen in Eichstätt war es eiwandfrei in Ordnung. Vor einer Woche jedoch stellte ich einen ca. 6-7 cm langen Sprung von unten fest.
Weiß jemand ob es in solchen Fällen eine Gewährleistung gibt? Das Fahrzeug wurde nicht bewegt und ein mechanischer Einfluss also nicht möglich.
Da dies nun schon der x-te Glasschaden bei meinem Fahrzeug ist stellt mein Versicherer die Frage nach Gewährleistung.
Herzliche Grüße aus dem Allgäu
Wolfgang
Der Treffpunkt für Freunde des Kult-Wohnmobils
Benötigst Du Hilfe bei einem technischen Problem?
 
                        
                             
		 
		 
  