Hallo zusammen,
da ja immer wieder mal unklare Vermutungen hinsichtlich der Prüffristen für fest verbaute Gastanks kursieren, hier eine Klarstellung, da ich das Thema gerade hinter mir habe.
Fest mit dem Fahrzeug verbundene Gastanks MÜSSEN - unabhängig von Größe und verwendeter Gasart - alle 10 Jahre einer Druckprüfung unterzogen werden und bei Erfolg vom TÜV abgenommen werden. Dieser erstellt einen entsprechenden Prüfbericht.
Die Einhaltung dieser Prüffristen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Gasprüfung, welche - anders als bei Wohnwagen (Caravans) Pflicht ist und somit wiederum Voraussetzung für eine erfolgreiche Hauptuntersuchung ist.
KEINE REGEL OHNE AUSNAHME:
Neuere Gastanks mit der Bauartzulassung ECE R 67.01 müssen nicht alle 10 Jahre zur Druckprüfung vorgestellt werden, hier genügt eine zweijährige Sichtprüfung, z.B. im Rahmen der Gasprüfung.
Vielleicht ist es ja für den/die/das eine(n) oder andere(n) von Interesse.
Wer eine Gastankprüfung benötigt, dem empfehle ich
Wynen Gas in Viersen
(www.wynen-gas.de),
spezialisierter Fachbetrieb mit großem Know-How in der Womo-Szene und einem exzellenten Kundenservice.
Viele Grüße aus Lemgo
Jochen vom Paulateam