Hallo Leute,
diesen Bericht habe ich auf promobil.de von Anne Mandel vom 21.01.2020 gefunden: "Am 31. Dezember 2019 ist im Verkehrsblatt, dem offiziellen Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI), eine neue HU-Richtlinie erschienen (Verkehrsblatt 2019, Heft 24, Nr. 176, S. 871). Darin wurde die Mangelbewertung (erfolgreiche Absolvieren einer gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage) bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Laut BMVI ist die so genannte „messtechnische Rückführung“ der eingesetzten Geräte nicht garantiert. Im Klartext: Die bislang verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.
Bis 2023 sollen die Anforderungen an die verwendeten Messgeräte und Änderungen der Prüfvorschriften konkretisiert werden. Bis dahin ist eine erfolgreiche Gasprüfung keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU.“ Zur eignen Sicherheit sollte man sie dennoch durchführen lassen.
Grüße
Ingo