Antwort: Fäkaltank exkurs


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Themenhistorie von: Fäkaltank exkurs

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  • Gisela
  • Giselas Avatar
15 Aug 2009 09:51

Udo schrieb:

@Gisela :sorry:
:2144:


Hatte Deinen Beitrag schon gelesen.

Habe aber nochmal das Heftchen von 1990 auf dem Fach im Womo geholt, welches der ordentliche Vorbesitzer mir überlassen hat. Hatte die erste Zeit, als ich das Womo hatte, immer abends im Bett darin gelesen. Daher hatte ich das auch mit dem Entsorgen auf der AB-Toilette.

Ich schreibe mal ab, was da steht:

"... Natürlich sollten Sie dann nicht die Umweltverschmutzung, sozusagen gesammelt, nachholen und den gefüllten Tank etwa in den Straßengraben ausleeren.
Daß die Fäkal-Entsorgung ausschließlich an entsprechenden Stationen erfolgen darf, versteht sich von selbst. Auch kann man die WC-Casette mit Genehmigung im WC einer Tankstelle entsorgen. Oder auch im WC einer AB-Raststätte, wenn diese an ein Klärwerk angeschlossen".


Daß das überhaupt erwähnt wurde, daß man das Klo nicht im Straßengraben ausleeren soll, ist sowieso schon der Hammer!

Wollte erst nix mehr zu diesem Sch...Thema schreiben, aber es sind immer wieder Neue im Forum, für die das auch interessant ist.

:2144:

  • Udo
  • Udos Avatar
14 Aug 2009 07:43

Hallo @all :sorry:

Ich lag also falsch. Hab erst heute diesen Beitrag gelesen.

Muss mich wohl auch bei Gisela noch ganz offiziell entschuldigen.

@Gisela :sorry:

@all
Wenn man es jetzt mit ein bisschen "Abstand" betrachtet, ist die "grüne Kassette" doch nur ein Zwischenlager.
Wenn sie genauso "befüllt" wird wie die Toilette zu Hause, dann guten rutsch.

Wünsche allen noch ein schönes Wochenende.

Gruß Udo :2144:

  • Lollo_C
  • Lollo_Cs Avatar
18 Jul 2009 11:25

Hallo zusammen,
man merkt hier schon die Unwissenheit bei den alten Hasen. Was soll der Laie erst einmal denken, wenn er jemanden mit einer Kassette zum Klo laufen sieht? Weiß er, dass da keine Chemie drin ist?

Und so kommen dann die Aussagen zustande, die Udo ansprach.

Wie maxe schon schreibt: nur im Notfall!

@ Florian: :dankeschoen

  • nevada
  • nevadas Avatar
18 Jul 2009 10:59

Da lag ich wohl daneben mit meiner Aüßerung.
Ich habe mich von mal Gehörtem (war wohl die Gulli-geschichte) und den öfter gesehenen Verbotsschildern auf Campingplätzen zu der Aussage verleiten lassen.

Aber ich lasse mich dann auch gerne überzeugen wenn es anders ist als ich erst meinte.

liebe Grüße vom
Michael

  • maxe
  • maxes Avatar
18 Jul 2009 00:23

So ganz falsch lagen wir also nicht - schön zu wissen - sollte aber wirklich nur im Notfall sein.
Gruß Maxe

  • geronimo11
  • geronimo11s Avatar
17 Jul 2009 19:05

Hallo Zusammen,

ich denke das Gisela garnicht so falsch liegt, wenn sie ihre Kassette in einer öffentlichen Toilette entleert, so entnehme ich das jedenfals dem ADAC.

Gruss Florian

< Auszug von der ADAC Homepage >
Campingtoilette richtig benützen


1. Verwenden Sie möglichst keine Sanitärflüssigkeit!

Zur Vermeidung von Umweltbelastungen durch Sanitärflüssigkeiten empfiehlt sich:


Versuchen Sie, so oft wie möglich ohne Campingtoilette auszukommen (Campingplätze, Raststätten, öffentliche WC, usw.).
Entleeren und reinigen Sie die Toilette häufig. Bei Fäkalientanks: Achten Sie auf ausreichend bemessene Belüftungsmöglichkeiten.




2. Wenn Sanitärflüssigkeit, dann:

Verwenden Sie nur kläranlagenverträgliche Sanitärzusätze mit dem "Blauen Engel". Folgende Mittel (Stand 2/2003) sind ausgezeichnet:



Name des Mittels (Hersteller)

INSTASOFT (Camping Gaz International)
Rabba-Camp (Rabbasol-Chemie GmbH)
BioLine-Biologischer Sanitärzusatz (Thal GmbH)
Dri Kem, Aqua Kem Green und Campa Green (Thetford BV)
WC mobil - biologischer Sanitärzusatz (HPS HOME PRODUCT SERVICE GmbH)
RenoSan ® 333 (aqua-terra BIOBRODUKT GmbH)


Dosieren Sie genau nach Anleitung des Herstellers, verwenden Sie keinesfalls mehr. Versuchen Sie es auch mit geringerer Menge.

Verzichten Sie auf Mittel mit bakterientötenden Zusätzen wie Formaldehyd, Glutaraldehyd, Glyoxal, usw. Diese können bei unsachgemäßer Verwendung Ihrer Gesundheit schaden und in größeren Mengen auch Kläranlagen beeinträchtigen.

Achtung! Begriffe wie "Bio", "Grün", "biologisch abbaubar", "natürlich" usw. sind nicht geschützt und geben keine Hinweise auf die Umweltverträglichkeit der Mittel



3. Entleerung wohin?

Nie in die freie Natur! Nie in Straßengullis! Das ist bei Strafe verboten.
sondern:
Entsorgen Sie in speziell dafür vorgesehene Entsorgungsstationen (siehe Camping-Faltblätter CAM 30 und CAM 31 des ADAC) oder in Toiletten und andere Stellen, die an das Abwassernetz bzw. an Kläranlagen angeschlossen sind. Spülen Sie bereits beim Einfüllen kräftig mit Wasser nach, um den Toiletteninhalt gleich zu verdünnen.

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