Antwort: Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern...


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Themenhistorie von: Erforderlichkeit eines Sicherungsseils bei Anhängern...

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  • DJ Andy
  • DJ Andys Avatar
27 Apr 2017 20:49

Sorry,

Hab grad nen Schreibfehler entdeckt. Sollte heißen Stahlseil von mindeses 8 mm Stärke nicht 80mm.

LG Andy

  • DJ Andy
  • DJ Andys Avatar
27 Apr 2017 20:11

Hallo @all,

mit dem Sicherungsseil an ungebremsten Anhängern ist das sone Sache. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird.
Das kann nur von einem Schreibstuhlhengst stammen der davon keine Ahnung hat. Um einen ungebremsten vollbeladenen 750 kg Anhänger zuversichtlich zu sichern bedarf es ein Stahlseil von mindestens 80mm Stärke. Weiterhin müßte am Anhänger eine zusätzlich angeschweißte Öse sein wo das Seil dann befestigt sein könnte.
Das Abreissseil was bei gebremsten Anhängern serienmäßig dran ist hat lediglich die Aufgabe die Feststellbremse auszulösen
.
Den Anhänger im Falle des Lösens während der Fahrt kann dieses Seil nicht festhalten. Also müßte der Hersteller von Anhängern(Stella und Co) von vornherein eine Vorrichtung für diese Seile anbieten. Ich habe noch keinen ungebremsten Anhänger mit Abreissseil gesehen. Muss ich gelelgentlich mal drauf achten.

LG Andy

  • Franz.J
  • Franz.Js Avatar
27 Apr 2017 10:23

Hallo @ all

über dieses Thema habe ich Gestern noch gelesen,bei einer
Kontrolle in der Schweiz wird es richtig teuer ( 460 SF ) wenn
das Sicherungsseil nur über den Kugelhals der Kupplung gelegt wird


Gruß: Franz

  • Lollo_C
  • Lollo_Cs Avatar
27 Apr 2017 08:06

... in den NIEDERLANDE, ÖSTERREICH, SCHWEIZ:

In Deutschland werden Anhänger mit Auflaufbremse zusätzlich mit einem Abreiß- oder Sicherungsseil
gesichert. Das ist in der Regel ein ummanteltes Stahlkabel mit einer Länge von 100 cm. In anderen Ländern haben diese Sicherungen auch andere Bezeichnungen wie z. B. „Losreißvorkehrung“ oder „Sicherheitsvorkehrung“, Kabel, Ketten, Seil, etc.

In den Niederlanden müssen alle, sowohl ungebremste Anhänger bis 750 kg, wie auch gebremste Anhänger über 750 kg über eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder genauer „Losreißvorkehrung“ verfügen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über den Kugelhals der Anhängerkupplung gelegt wird.

Für die Schweiz und Österreich gelten ähnliche Vorschriften.

Quelle und mehr Informationen: ADAC

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