Hallo,
da muss nichts nachgetragen werden, weil die Reifengröße gleich bleibt.
Mehr Traglast ist immer zulässig!
Lt deinem Schein darf die Vorderachse 1550 kg und die Hinterachse 1680 kg tragen = GG 3230 kg
Deshalb kann lt. Aussage im Schein eine Auflastung bis zu diesem Wert über die 2810 kg hinaus ohne techn. Änderung erfolgen. (Der TÜV würde wegen der Stützlast einer evtl. Anhängerkupplung hier wahrscheinlich 3100 oder 3150 kg Gesamtgewicht genehmigen).
Reifen der Dimension 185 14 C (=Transporter) haben einen Lastindex von 100 /bzw 102
100 sind 800 kg / 102 sind 850 kg.
Da Du Einzelbereifung hast, kann jeder Reifen mit 850 kg belastet werden, was 1700 kg pro Achse ergibt.
Zur Info: Der Indexwert 100 (= 800 kg) findet Anwendung, wenn der Reifen als Zwillingsreifen verwendet wird.)
Beim aktuellen GG von 2810kg hast Du also eine Traglastreserve, die deiner Sicherheit zugute kommt.
Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.
Gruss
Jazzer2004