Antwort: Osram Night Breaker LED nachgerüstet


Deine E-Mail-Adresse wird niemals auf der Website angezeigt werden.

COM_KUNENA_RECAPTCHA

X

Themenhistorie von: Osram Night Breaker LED nachgerüstet

Max. Anzeige der letzten 10 Beiträge - (Letzter Beitrag zuerst)

  • Daniel Hobby
  • Daniel Hobbys Avatar
23 Jan 2025 17:38

Hallo zusammen,
mittlerweile habe ich Antwort von Osram erhalten. Sie haben folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht und das damit verbundene Vertrauen in unsere Produkte. Momentan ist die Aufnahme ihres Fahrzeugs nicht geplant. ...

Somit werden wir auch zukünftig mit H4-Licht unterwegs sein.
Gruß Daniel

 

  • jazzer2004
  • jazzer2004s Avatar
14 Jan 2025 23:46

Hallo Jochen,

die Frage ist wohl einfach zu beantworten: Die Zulassung ist sehr kostenintensiv und lohnt deshalb nicht.
Zumal es für die EU offensichtich keine einheitliche Regelung gibt.
Ich habe Spaßes halber mal nachgeschaut:
in D gibts für den Ducato ab 2007 Nachrüstmöglichkeiten
in F erst ab Bj. 2014.
Wenn Du dann noch überlegst, dass die meisten Ducatos als Nutzfahrzeug laufen, kannst Du Dir leicht ausrechnen, wie wenige "unserer alten Kisten" tatsächlich noch unterwegs sind.
Die Ex-Nutztiere mit xtsd.km sind entweder Schrott oder jenseits von Europa unterwegs.

Anm. am Rande: Das es für den 244er bei Fiat kein Türschloß mehr gibt, sagt doch alles.

Gruss
Klaus
-Jazzer2004-
 

  • jazzer2004
  • jazzer2004s Avatar
14 Jan 2025 23:26

Hallo Schorschi,
zum amtlichen Begriff des Oldtimers gibt es in Deutschland nur einen Paragraphen:
§ 2 nr. 22 der Zulassungsordnung:
"Fahrzeug das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht,
in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient"

Insofern hast Du da seitens des Restaurators unzutreffende Angaben erhalten.

Andere Begriffe wie Youngtimer (älter als 20 Jahre) oder historische Fahrzeug (meist sind Fzg. vor 1945 gemeint) dienen der Abgrenzung und/oder Einstufung von Versicherungprämien und der Einteilung für Veranstaltungen. Manchmal ist auch von Vintage die Rede; hört sich halt gut an.

Hierzu gibt es übrigens keine Harmonisierung innerhalb der EU; jedes Land hat seine eigenen Ideen.

Kleine Anmerkung am Rande:
So darf z.B. bei der historischen Rallye London-Brighton nur mitfahren, wer ein Fahrzeug sein eigen nennt, dass vor 1907 gebaut wurde.
Für eine Freundin auf der Insel wollte ich hierzulande mal ein solches Fzg. , einen Oldsmobile 1906, verkaufen.
Nur gibts dazu in D keinen Markt.
Bei uns wäre es ein normaler "Oldtimer" über 30 Jahre.

Gruss in die Nacht
Klaus
-Jazzer2004-
 

  • Daniel Hobby
  • Daniel Hobbys Avatar
12 Jan 2025 13:36

Hallo Jochen,
ein Versuch ist es wert. Aber ich vermute, dass Osram eine ähnliche Antwort geben wird.
​​​​​​​Gruß Daniel

  • Paulateam
  • Paulateams Avatar
11 Jan 2025 19:19

Danke Daniel, prima!

Leider hatte ich eine ähnlich nichtssagende Antwort befürchtet, wenn nicht sogar erwartet...

Liebe Grüße 

​​​​​​​Jochen vom Paulateam 

  • Daniel Hobby
  • Daniel Hobbys Avatar
11 Jan 2025 15:49

Hallo zusammen,
da ja einige Interesse daran haben, den Hobby auf LED H4 umzurüsten, habe ich an Osram eine entsprechende Anfrage gestellt. Sobald ich eine Anwort erhalte, werde ich Euch dies mitteilen. 
Auf der Internetseite von Phillips steht dazu folgendes:

Wir arbeiten kontinuierlich daran die Kompatibilitätsliste zu erweitern, ... Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage über zukünftige Fahrzeugmodelle treffen können.

Gruß Daniel 

  • Paulateam
  • Paulateams Avatar
11 Jan 2025 10:44

Guten Morgen @all!

Von mir erstmal Dank an Daniel für seine Bemühungen, Licht in's Dunkel der LED-Leuchtkörper am Oldie zu bringen. Erhellend ist für mich die Stellungnahme des TÜV-Hessen zur grundsätzlichen Unbedenklichkeit am H-Fahrzeug bei erfolgreicher Kompatibilitätsprüfung. Ob dies von dem individuellen Prüfer der jeweiligen Prüforganisation auch so gesehen wird, lasse ich zunächst mal im Raum stehen. Denn viele von uns kennen ja die zum Teil sehr eigenwilligen Auslegungen der de-facto-Prüfer, siehe Jasmins Verweis auf die Akzeptanz einer Solaranlage hinsichtlich der H-Zulassung. Dabei sollte sich doch mittlerweile auch bis zum letzten Prüfer herumgesprochen haben, dass dies für Wohnmobile ab spätestens Mitte der 80er Jahre unkritisch ist.
Gleichwohl kennen wir diese Problematik ja auch bei der Nachrüstung sicherheitsrelevanter Zusatzausstattung wie z.B. Rückfahrkamera und Tagfahrlicht...
Mir stellt sich zum Thema LED-Fahrlicht allein die Frage, warum es immer noch keine Kompatitilitätsprüfung für unsere Fahrzeuge gibt. Ducatos der Baureihen 280 und 290 nebst ihren Geschwistern von Peugeot und Citroen fahren zu tausenden auf unseren Straßen herum und werden es auch noch etliche Zeit tun. Haben die Hersteller der Beleuchtungseinheiten kein Interesse, auch die (baugleichen) Scheinwerfer  dieser Fahrzeuge großflächig bestücken zu können? 
Wer ist für die Kompatibilitätslisten zuständig? Sind es nicht die Hersteller, verstehe ich da was falsch? 
Wem könnten wir Fahrzeugnutzer auf die Füße treten, um endlich eine "Freigabe" zu erwirken?
Natürlich bleibt für mich die persönliche Einstellung zu dem Thema unbeschadet. Grundsätzlich muss jede/r für sich entscheiden, ob er/sie eine genehmigungsfähige Umrüstung aus z.B. optischen Gründen vornimmt. Ich persönlich wäre schon aus Gründen der Sicherheit sofort dabei, für mich wäre das Erscheinungsbild nicht ausreichend beeinträchtigt - Ansichtssache. H4-Beleuchtung ist für mich schon ziemlich Taschenlampe, allein die Zulässigkeit fehlt...

Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende

Jochen vom Paulateam

  • Schorschi
  • Schorschis Avatar
09 Jan 2025 20:37

Hi Daniel.
DAnke für deine Mühe.
Das ist eine gute Nachricht für die Leute die sowas umbauen wollen. Ich persönlich finde weiterhin das LED Leuchtmittel in einem über 30 Jahre alten Scheinwerfer ein absolutes Stilbruch ist und somit No-Go. Im übrigen richtig Oldtimer ist in Deutschland ein Fahrzeug erst ab 50 Jahre nach der EZ. 25-30 Jahre ein Youngtimer. Von 30-50 Jahre ein klassisches Fahrzeug. Habe ich mir von meinem Mercedes restaurator sagen lassen. Im übrigen ist das genau die richtige vorgehensweise bei solchen Fragen. Die Stelle fragen die es wissen muss. In diesem Fall der TÜV.

  • Daniel Hobby
  • Daniel Hobbys Avatar
09 Jan 2025 16:03

Hallo zusammen,
nachdem ja mittlerweile geklärt ist, dass der Hobby bzw. Ducato unserer Fahrzeugreihe nicht in den Kompatibiltätslisten aufgeführt ist, habe ich nach der gestrigen Diskussion die folgende Frage an den TÜV-Süd gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Phillips und Osram bieten mittlerweile LED Leuchtmittel an, die an Stelle der H4 Birne eingesetzt werden. Mein Fahrzeug, ein [...], ist in der Kompatibiltätsliste aufgeführt. Nun zu meiner Frage: Darf ich auf LED-Leuchtmittel umrüsten? Oder verliere ich damit den Status „Oldtimer“?
Mit freundlichen Grüßen

Diese Anfrage wurde vom TÜV-Süd an die hiesige TÜV-Prüfstelle (TÜV-Hessen) weitergeleitet und heute habe ich folgende Antwort erhalten:

Hallo Herr [...],
Austauschbirnen sind Verschleißteile und werden nicht als Austausch der Baugruppe „Scheinwerfer“ gesehen.
Sollte das Fahrzeug, wie beschrieben in der Kompatibilitätsliste aufgelistet sein, so können Sie diese umbauen und verlieren den Oldtimer-Status nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
TÜV Hessen, Herborn

Die Antwort ist vielleicht für jemanden interessant, der neben dem Hobby noch einen weiteren Oldtimer besitzt.

Gruß Daniel

  • jazzer2004
  • jazzer2004s Avatar
08 Jan 2025 23:44

Hallo Wilfried,
Gibts auch für Linie D nicht.
D.h. Keine Zulassung für keinen Hobby unserer Fzgreihe.

Lg klaus
Jazzer2004

Ladezeit der Seite: 1.119 Sekunden

Die Galerie der Fahrzeuge

Aus dem Fotokatalog

Bilder aus dem Innenraum





Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.