Antwort: Heizung 30-Jahre-Falle

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Themenhistorie von: Heizung 30-Jahre-Falle

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Hallo Michael, hallo Daniel,
ich wollte zum Thema "Oldtimerzulassung" keine Diskusison eröffnen.
Mein Bsp. war da vielleicht es ungünstig gewählt. 
(Unser griechischer Haus-und-Hof-Schrauber hatte seinerzeit bei Ericas Youngtimer Saab kurzerhand die werksorginalen Fernscheinwerfer abmontiert, weil das Jüngelchen von TÜV-Ing., die Dinger partout als unzulässig erklärte und den Bäbber verweigerte. Er hatte schlicht keine Ahnung von Artenschutz)
Und hinsichtlich der Auslegung unklarer § en kommt noch eines hinzu: Wieviele unabhängige Bundesländer hatten wir doch gleich...


Wer in einem Dreiländereck wohnt, ist da ggf. fein raus.

Grüßle
Klaus

Servus zusammen, Danke an Klaus und Daniel,
ich bin der Meinung, daß Daniel das richtiger deutet, denn mein Mindelheimer GTÜ-ler wertet das genauso. Alles, was möglichst original geblieben ist, gibt Pluspunkte. Und ohne Abzug an der "Note" darf Alles eingebaut werden, was binnen 10 Jahren nach der Erstzulassung nachrüstbar gewesen wäre - auch wenn die Teile nicht in dieser Zeit produziert wurden (also der Produzierdatum-Stempel erst aus der letzten Zeit ist).
Bei dem GAS-Thema mit der "alten" 50mbar-Anlage wird´s etwas zwickelich mit den Ersatzteilen (hatte ich schon beim Brennerwechsel des Boilers erfahren dürfen), aber es gibt die Teile noch. Daher ist das meiner Ansicht nach ein 2. Grund, nur den an sich intakten Wärmetauscher samt Abgasrohr zu wechseln, um den Abnahme-Vorschriften zu genügen.
Und mal ehrlich, die alte braune Verkleidung der Truma strahlt doch einen leicht "pomadigen" Glanz aus (:-), paßt optimal zum Fahrzeugalter.
Viele Grüße, Michael  

… Da hättest Du eher ein Problem, wenn ein Fzg. ohne Servo mehr als 10 Jahre nach Erstzulassung nachgerüstet wurde. …

 
Hallo Klaus,
ich bin der Meinung, dass das so nicht stimmt. Der TÜV Süd schreibt in den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern auf Seite 4:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.
Der Einschub „…hätten erfolgen können“ ermöglicht auch spätere nachträgliche Änderungen, sofern diese bereits früher (innerhalb der 10 Jahresfrist) möglich gewesen wären. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dies auch von der GTÜ-Stelle so angewendet wird. 

Gruß Daniel 

Hallo Michael,
sicherheitsrelevante technische Bauteile dürfen immer dem aktuellen Stand entsprechen.
Die Bestimmungen einer Oldtimer-Abnahme betrifft dies nicht, zumindest nach meinem Kentnisstand.
Da hättest Du eher ein Problem, wenn ein Fzg. ohne Servo mehr als 10 Jahre nach Erstzulassung nachgerüstet wurde.

Gruss Klaus
Jazzer2004

 

Hallo "Gast ohne Name",
ich hab mir Deinen Beitrag zur Truma 3002 durchgelesen in dem der Austausch auf eine 3004 beschrieben wird. Die Beschreibung ist ok,, kann man machen wenn die Heizung sonst noch andere Macken hat. Und was ist mit der 50mBar Anlage? Die muß, ,wie´s oben beschrieben wurde, mit einem Druckmindere vorgeschaltet werden. Aber da nächstes Jahr im Mai bei unserem Linie-B die 30-Jahre-Marke erreicht ist, und ich eine Oldtimer-Bewertung von mindestens 2 anstrebe, ist ein Austausch nicht die Lösung. Wärmetauscher und Abgasstrang erneuern ist da eher der Weg, daß der Umbau unsichtbar bleibt. UND ich muß an der 50mBar-Gasanlage nichts ändern.
Viele Grüße aus dem Allgäu, Michael

Bei manchen S3002K Heizungen ist nach Auskunft von meinem Gasprüfer noch ein Alu-Abgasrohr verbaut. Das darf nicht mehr sein. D.h., prüfen ob das Abgasrohr aus Alu oder Stahl ist. Bei Stahl kann es bleiben, bei Alu muss getauscht werden, sonst gibt es für die Heizung keine Abnahme. 

Ich habe meine S3002K ebenfalls tauschen müssen und jetzt eine S3004 drin. Die Story des Umbaus kann man auf unserem Blog nachlesen. 

Wenn man einen guten Gasprüfer hat, dann kann man den Umbau auch selbst vornehmen und dann abnehmen und eintragen lassen. 

Viel Erfolg.

in meiner bedienungsanleitung von 1994 steht noch das der wärmetauscher und das abgasrohr nach 10 jahren zu tauschen sind, war damals die neue vorschrift truma konnte es nachträglich mit gutachten auf 30 jahre verlängern. meines wissens zählt es für anlagen die nach 03.1993 produziert wurden. bei alten hobbys die erst später (ein jahr beim händler) zugelassen wurden würde ich prüffen ob ein tausch nötig ist. schwiegervater meiner tochter brauchte bei seinem hymer e.z. 1994 nicht tauschen. 

Hallo zusammen,

da mein Ventil die Gasflamme nicht mehr richtig erstickte musste ich die Heizung zerlegen. Bei der Gelegenheit habe ich den Brenner und den Wärmetauscher mit getauscht. Beide Teile sahen aber noch super aus. Die Ersatzteile gibt es noch in div. Shops. Nun habe ich eine neue Heizung im alten Blechkleid. Im April hatte mir eine Werkstatt einen Termin für Mitte August gemacht und wollte mir eine neue Heizung samt Umbaumaßnahmen aufschwatzen.

aws
Thomas

Hallo Wilfried, 

Danke für den Link. Dann hat er Mist erzählt. Ich werde ihm die Truma-Seite ausdrucken zum nächsten TÜV 

Viele Grüße 
​​​​​​​Carsten
 

Ich habe beim letzten TÜV im Jan. 24 vom TÜV Prüfer die Info bekommen, dass die alten Trumas sozusagen einige Zeit unterm Radar gelaufen sind und nun eine Vorgabe besteht, alle Wärmetausche älter 30 Jahre nicht mehr zuzulassen. 
Moin Carsten,
dann lass Dir von Deinem TÜV-Prüfer mal zeigen, wo das steht. Nach meinem Kenntnisstand betrifft das nur Heizungen, die zwischen 1993-2006 produziert wurden. Für neuere Heizungen gilt die E1-Kennzeichnung; für ältere Heizungen gilt Bestandsschutz!

 

Quelle:  support.truma.com/s/article/Austauschpfl...tauscher?language=de

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