Antwort: Ausbau und Aktuallisierung der Bordelektrik

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Themenhistorie von: Ausbau und Aktuallisierung der Bordelektrik

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Hallo Wilfried,

So frage ich mich wofür das Relais für die N-PE-Brücke ist. . . .  Bei mir sitzt die Brücke am Wechselrichter
Genau das ist der Unterschied. Du hast einen ganz anderen WR verbaut, während meiner ein deutlich einfacherer ist. Der erzeugt nur ein "schwebendes" IT-Netz, das ja dann keinen definierten N-Leiter hat.
Es ist auch ungewöhnlich, dass der Kühlschrank hinter dem Wechselrichter sitzt. Normalerweise läuft der immer nur vor dem Wechselrichter bei Landstrom.
Ja, ist es. Aber da wir fast nie an Landstrom hängen, läuft der Kühli zuhause zum Vorkühlen an Landstrom, während der Fahrt an 12V und ansonsten auf Gas. Sollte ich im Sommer bei viel Sonne stehen, kann ich ihn so in allen beliebigen Energiearten laufen lassen. Das Ganze erledigt sich von alleine, wenn ich nächstes oder übernächstes Jahr den gleichen Kompressor einbaue, wie ich ihn im 290er hatte.
Dann wundert mich auch, dass der Landstromzweig erst ab dem RCBO2 abgesichert ist. Ich kenne das so, dass alles, was ins Fahrzeug reinkommt erst einmal über den FI gehen muss

Das ist richtig. Deshalb auch die 2 RCBOs. An RCBO1 hängt bei mir ja nur das Ladegerät, weil ich den Kühli dort ja rausgenommen habe, aber den Schutz fürs Ladegerät beibehalten möchte. 2 FIs in Reihe am gleichen Strang kann aber zu Fehlauslösungen oder, im schlimmeren Fall, zu keiner Auslösung bei Fehlerstrom führen. So ist eigentlich der RCBO2 der einzige FI im Bordnetz. Die Strecke CEE - NVS - RCBO2 enthält ja keine kritischen Komponenten (wie ja auch Hobby die lange ungeschützte Leitung bis zum Leitungsschutz in Kauf genommen und sich auf den Stellplatz-FI verlassen hat).

 

Moin Günter,
auf dem Papier sieht das schon mal gut aus. Allerdings erschließen sich mir einige Dinge nicht ganz. Da ich Deine verbauten Geräte im Detail nicht kenne mag es sein, dass mir da der Durchblick fehlt.
So frage ich mich wofür das Relais für die N-PE-Brücke ist. Das wird aber sicher so in der Beschreibung des Wechselrichter bzw. der NVS stehen. Ich habe so ein Konstrukt auf jeden Fall noch nicht gesehen. Bei mir sitzt die Brücke am Wechselrichter.
Es ist auch ungewöhnlich, dass der Kühlschrank hinter dem Wechselrichter sitzt. Normalerweise läuft der immer nur vor dem Wechselrichter bei Landstrom.
Dann wundert mich auch, dass der Landstromzweig erst ab dem RCBO2 abgesichert ist. Ich kenne das so, dass alles, was ins Fahrzeug reinkommt erst einmal über den FI gehen muss.
Vielleicht fragst Du da noch einmal Deine KI
 

Hallo @all,

nach vielen weiteren Recherchen hab ich nochmal alle vorhandenen Komponenten untersucht und meine Planung gründlich überarbeitet; die Grundidee meiner Planung bleibt allerdings.
Nachdem meine Elektrikererfahrungen (Industrie) gefühlte 100Jahre alt sind, hab ich gemerkt, daß sich inzwischen einiges gründlich geändert hat 

. Fazit: 2005 hat Hobby keine FIs, sondern nur Leitungsschutzschalter eingebaut und sich somit auf die FI-Absicherung der Stellplätze verlassen. Seit 2012 ist das nicht mehr zulässig. Deshalb werde ich, wie geplant, die gesamte Eingangsabsicherung, wie geplant, ins Elektroabteil unter die hintere Sitzbank mit FI/LS (RCBO) verlegen.
Bei der Vorbereitung der "Baustelle" hab ich dann die gleiche Versorgerbatterie unter einer Abdeckung im vorderen Teil der hinteren Sitzbank entdeckt. Beide Batterien scheinen noch gut in Schuß zu sein, da beide seit Herbst nie am Strom waren und beide im ausgebauten Zustand 13,14V zeigen. Wenn jemand Interesse dafür hat, bitte melden. Ich könnte sie ggf. nach Elsfleth mitbringen.

Um die Arbeiten auch als nicht mehr ganz so beweglicher Rentner ausführen zu können, hab ich schon mal die hintere Sitzbank soweit wie nötig abgebaut. 

 

Jetzt kann ich mich beim Arbeiten auf den Boden setzen und die Füße stehen in den Luken .
Außerdem hab ich den 230V-Schaltplan (hoffentlich endgültig) fertiggestellt.

 

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So, und diese Woche geht's dann mit dem 230V-Netz, dem Einbau der Batterie und den beiden Verbindungsleitungen zur Starterbatterie weiter.

Ich halt Euch auf dem Laufenden

Deshalb hier mal Informationen aus den Unterlagen der Exakt LiFePO4 300AH:
 
Moin Günter,
diese Informationen hatte ich schon auf der Webseite gelesen. Sie betreffen die CE-Kennzeichnung aber sagen nichts über eine Zertifizierung nach ECE R10 aus.
Wie dem auch sei: Ich würde diese Batterie nicht in meinem Wohnmobil verbauen. Zum einen wegen der fehlenden Zulassung und zweitens wegen der fehlenden Monitoringmöglichkeit.
Aber das ist Deine Entscheidung. Für mich ist das Thema hiermit erledigt.
 

Hallo Wilfried,

das ist nicht ganz richtig. Bei Blei-Säure, Gel oder AGM brauchst Du keine ECE R10, da keine Elektronik verbaut ist.
nun ja, wir reden ja momentan nur über LiFePO. Deshalb hier mal Informationen aus den Unterlagen der Exakt LiFePO4 300AH:

Zertifikate                         UN38.3, CE
Versandklassifizierung   UN 3480, CLASS 9

Konformitätserklärung:

Wir, SIGA Batteries GmbH,
Casterfeldstr. 66-72, 68199 Mannheim, Germany,
Tel: +49 621-46098533 im Nachfolgenden erklä-
ren, dass alle LiFePO4 Batterien den folgenden
Standards entsprechen:

Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU mit den
folgenden harmonisierten Normen:
A13:2017/A1:2019/A14:2019/A2:2019/A15:2021
EN-IEC 60335-1:2012/AC:2014/A11:2014/
EN-IEC 60335-2-29:2021/A1:2021
EN-IEC 62368-1: 2020

EMV Richtlinie 2014/30/EU mit den folgenden
harmonisierten Normen:
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Ver-
träglichkeit
DIN EN 55014-1:2016
DIN EN 55014-2:2015
DIN EN 61000-4-2:2009
DIN EN 61000-4-3:2011
DIN EN 62233:2008 + Ber.1:2009

2011/65/EU RoHS-Richtlinie:
Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten

 Allerdings kannst Du dann alle Womo-Batterien aus Mannheim vergessen.
 
Hallo Günter,
das ist nicht ganz richtig. Bei Blei-Säure, Gel oder AGM brauchst Du keine ECE R10, da keine Elektronik verbaut ist.
Beide sind der Meinung, daß es ausschließlich ein vernachlässigbar kleines rechtliches Problem gibt;...
Ob die KI Dir dann auch ggfls. den Schaden bezahlt, wenn sich Deine Versicherung weigert, egal was passiert ist, da Dein Fahrzeug keine Betriebserlaubnis mehr hatte?
...das VBCS 430 ....die Batterie von der Fahrzeugelektrik galvanisch trennt und regelt.
Woher weißt Du, dass hier eine galvanische Trennung vorliegt? Ich kenne den inneren Aufbau nicht, kann mir aber nicht vorstellen, dass das ein Trafo verbaut ist und Optokoppler kommen bei der Leistung ja nicht in Frage. Außerdem steht in der Bedienungsanleitung nichts von galvanischer Trennung. Ist ja auch nicht erforderlich.

Und was die kritischen Komponenten betrifft: Auch der 244er hat Steuergeräte, vermutlich auch ein Radio und Navigationsgerät und dann ist da ja auch noch der VBCS 430, der auch durch EMV gestört werden kann.
 

Hallo Wilfried,

streng juristisch stimmt das natürlich. Allerdings kannst Du dann alle Womo-Batterien aus Mannheim vergessen.

Ich habe interessehalber meine komplette Konfiguration von Google-AI und ChatGpt (kostenpflichtige Version) überprüfen lassen.
Beide sind der Meinung, daß es ausschließlich ein vernachlässigbar kleines rechtliches Problem gibt; dazu müßte ein Schaden nachweislich durch die Batterie entstanden sein, was bei meiner Konfiguration quasi unmöglich ist, da der Ducato 244 keine kritischen Komponenten besitzt, da zu alt und das VBCS 430 über die ECE R10 verfügt, die Batterie von der Fahrzeugelektrik galvanisch trennt und regelt. Man darf halt kein Trennrelais einbauen, was auch keinen Sinn ergibt.
 

Moin Günter,
wenn die Batterie über eine Zertifizierung nach ECE R10 verfügt, darfst Du sie in ein Fahrzeug einbauen. Sonst nicht!

Hallo Wilfried,

Was hat Ethylen (ein farbloses, brennbares Gas, das als wichtiger Grundstoff für u.a. Polyethylen dient) mit der UN-R10 zu tun? Klär mich bitte auf.
Nach meinem Kenntnisstand müssen alle in einem Fahrzeug verbauten und während der Fahrt betriebenen Bauteile nach ECE R10 zertifiziert sein. Das gilt natürlich auch für die Batterie und den Wechselrichter.
Hier mal die Internet-Recherche, aus der ich schließe, daß die UN-R10 zwar für Batterien grundsätzlich gilt, aber nicht für LiFePO, da diese nicht gasen:

Die EXAKT LiFePO4 300Ah-Batterie verfügt über eine CE-Kennzeichnung und erfüllt die UN 38.3-Vorschriften, welche für den Transport von Lithiumbatterien zwingend erforderlich sind. Eine Konformität mit der UN-Nummer 10 ist jedoch nicht relevant, da diese sich auf ein anderes Gefahrgut bezieht. 
Zertifizierungen und Konformität:
Die EXAKT LiFePO4 300Ah-Batterie erfüllt die wesentlichen Sicherheits- und Transportstandards, die für den europäischen Markt und den internationalen Versand erforderlich sind. 
  • CE-Kennzeichnung: Diese ist für den Vertrieb von Batterien innerhalb Europas vorgeschrieben und bestätigt, dass das Produkt den relevanten EU-Sicherheits- und Umweltrichtlinien entspricht.
  • UN 38.3: Die Batterie erfüllt die Testkriterien gemäß UN 38.3, die für den sicheren Transport von Lithiumbatterien (als Gefahrgut der Klasse 9, UN 3480) auf dem Land-, See- und Luftweg zwingend erforderlich sind. Diese Tests stellen sicher, dass die Batterie unter verschiedenen Bedingungen, wie Vibration, Schock, thermischem Stress und Kurzschluss, sicher ist.
  • UN Nr. 10: Die UN-Nummer 10 ist nicht auf Batterien anwendbar. Lithium-Ionen-Batterien fallen unter die UN-Nummer 3480 (Lithium-Ionen-Batterien). Die Nummer 10 ist für komprimierte Gase (z.B. Ethylen) reserviert. 
  • Laut Händlerangaben auf Plattformen wie Kaufland.de wird die Batterie mit dem Gefahrgutkennzeichen UN 3480 für den Versand gelistet.
Wenn Du meinen Umbau im 690er verfolgt hast, dann weißt Du, dass ich da nichts übers Knie gebrochen habe und die Anlage über einen Zeitraum von einem halben Jahr Schritt für Schritt umgerüstet habe.
Wie schon gesagt: der Eindruck des übers-Knie-brechens täuscht. Mit der Planung der Komponenten bis ins Detail beschäftige ich mich bereits seit vor Weihnachten. Das einzige, was sich ändert, ist der Zeitraum und Realisierung des Projekts, da ich sonst leider mit meinen Reiseplänen in Konflikt gerate. 

Deshalb habe ich auch jetzt meine Planung zur Diskussion gestellt, damit ich evtl. noch Änderungen vornehmen kann. Weitere Ergänzungen, Erweiterungen und Änderungen werden sich aus den Auswertungen des Batteriecomputers ergeben.

Meine kurz- und mittelfristigen Reisepläne sehen auch kein Wintercamping in der Nähe des Polarkreises vor. Dabei braucht man schließlich nicht über Solar groß nachdenken; das ist im Wesentlichen Landstrom-Camping und dafür würde ich über eine Heizmatte für die LiFePO nachdenken.
 

Die Exakt 300Ah erfüllt UN 38.3, UN Nr.10 findet keine Anwendung für LiFePO-Batterien, da dies nur für Ethylen reserviert ist.
Moin Günter,
anscheinend gibt es Vorschriften, die ich nicht kenne. Was hat Ethylen (ein farbloses, brennbares Gas, das als wichtiger Grundstoff für u.a. Polyethylen dient) mit der UN-R10 zu tun? Klär mich bitte auf.
Nach meinem Kenntnisstand müssen alle in einem Fahrzeug verbauten und während der Fahrt betriebenen Bauteile nach ECE R10 zertifiziert sein. Das gilt natürlich auch für die Batterie und den Wechselrichter.
Hast Du Dir denn schon mal Gedanken gemacht, wie Du überprüfen kannst, ob die Zellspannungen identisch sind oder ob das BMS auf Grund von Temperaturen oder Überlast abgeschaltet hat?
Das hieß für mich: ursprünglicher (bereits vorhandener) Plan, nur mit anderem Tempo!
Wenn Du meinen Umbau im 690er verfolgt hast, dann weißt Du, dass ich da nichts übers Knie gebrochen habe und die Anlage über einen Zeitraum von einem halben Jahr Schritt für Schritt umgerüstet habe.
 

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