Gasflaschentransport im Wohnmobil

  • teicheule
  • teicheules Avatar Themenstarter
  • Offline
  • Routinier
  • Routinier
  • Beiträge: 226
  • Dank erhalten: 47

Gasflaschentransport im Wohnmobil wurde erstellt von teicheule

Hallo @all, an dieser Stelle möchte ich euch an einer Info teilhaben lassen. Unsere Werkstatt hat uns folgenden Text zukommen lassen:

"Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten. Für einen sicheren Transport muss das Ventil der Gasflasche geschlossen und die Ventilschutzkappe wirksam aufgesetzt sein."
Quelle: Dekra
Gruß Gabriele :1563:
15 Sep 2013 16:41 #1
  • Beiträge: 5944
  • Dank erhalten: 2722

Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Hallo Gabriele,
das ist nur Panikmache! Der Originalsatz lautet:

(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein."

Unsere Gasanlage ist aber nicht ausschließlich für den Betrieb bei stillstehenden Fahrzeugen bestimmt. Da sollte Deine Werkstatt keinen Satz aus den Zusammenhang reißen!
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Wilfried


Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
Folgende Benutzer bedankten sich: Rentnergustav, teicheule
15 Sep 2013 16:49 #2
  • teicheule
  • teicheules Avatar Themenstarter
  • Offline
  • Routinier
  • Routinier
  • Beiträge: 226
  • Dank erhalten: 47

teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Da hast du natürlich Recht Wilfried. Soviel zu den Spezialisten :1435: Am Besten, du nimmst den ganzen Artikel wieder raus, dann wird keiner verwirrt. Und :sorry: das ich nicht selber vorher nachgelesen habe.
15 Sep 2013 16:53 #3
  • Beiträge: 531
  • Dank erhalten: 74

j.sch. antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Hallo wilfried. Den artikel nicht rausnehmen. Hab ich noch nie drüber nachgedacht. Und war interessant.
Viele Grüße aus Leipzig, Jens.
15 Sep 2013 18:31 #4
  • Beiträge: 5944
  • Dank erhalten: 2722

Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Moin Zusammen,
ich laß es auch stehen, weil es für mich ein typisches Beispiel für Panikmache ist. Zunächst aus dem Artikel der DEKRA , auf den sich Gabriele bezog:

Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten. Für einen sicheren Transport muss das Ventil der Gasflasche geschlossen und die Ventilschutzkappe wirksam aufgesetzt sein. Außerdem empfehlen die Experten, sowohl beim Transport als auch auf Campingplätzen generell auf eine ausreichende Belüftung der Gasflasche zu achten und die Lüftungsöffnung im Boden des Flaschenschranks frei zu halten. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre von einem Fachmann geprüft werden.

Wenn ich mir jetzt die besagte 48.Verordnung anschaue und nach Gasflasche suche, dann finde ich nur einen Passus:

9. § 35c wird wie folgt geändert:

a) Der Wortlaut wird Absatz 1.

b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:

„(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.

(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein."

Wenn ich o.g. Absatz aus dem Zusammenhang reiße, dann könnte die DEKRA Meinung entstehen. Aber ein Vergleich der Änderungen des § 35c zeigt, dass sich dieser Abschnitt nur auf die Heizung und Lüftung von Fahrzeugen bezieht.
Ich kann mich erinnern, dass es solch eine Diskussion früher schon mal gab. Aber :
1. bei neuen Fahrzeugen (ich meine ab 2007) dürfen Flüssiggasanlagen während der Fahrt nur verwendet werden, wenn ein Crashsensor verbaut ist.
2. unsere Fahrzeuge haben Bestandsschutz.
3. Die Heizung darf bei unseren Fahrzeugen als Zusatzheizung während der Fahrt benutzt werden.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Wilfried


Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
Folgende Benutzer bedankten sich: eileen, Hans Stimmel, Rentnergustav, Ewälder, Ulrich Adler
15 Sep 2013 20:06 #5
  • Beiträge: 564
  • Dank erhalten: 400

Ewälder antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Hallo @ all :drive1:
soviel mir bekannt ist, darf die Heizung während der Fahrt, nur mit dem längeren Kaminaufsatz betrieben werden. Der soll verhindern, daß die Flamme ausgeblasen wird.
Grüße aus dem Odenwald
und bleibt alle gesund
Christina und Horst
16 Sep 2013 11:12 #6
  • Beiträge: 5944
  • Dank erhalten: 2722

Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Moin Horst,
Kaminaufsatz ist nicht das richtige Wort. T-Kamin wäre besser.

Auszug aus der Bedienungsanleitung Truma SL 3002:

Bei Betrieb der Heizung im Reisemobil während der Fahrt wird die Verwendung des T-Kamins dringend empfohlen.


Übrigens habe ich die DEKRA mal angemailt. Sollen sie mir Ihre Pressemitteilung mal erklären.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Wilfried


Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
Folgende Benutzer bedankten sich: Ewälder, alter_hollaender, Ulrich Adler
16 Sep 2013 12:23 #7
  • Beiträge: 23
  • Dank erhalten: 11

Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Moin zusammen,

ich kann Wilfried in der Zusammenfassung des Themas nur zustimmen, es handelt sich bei der angeschlossenen Gasflasche um eine Betriebsflasche, die unter die GGVS/ADR Ausnahmeregelungen für Gasflaschentransport fällt. Da ist der DEKRA Text nicht umfassend genug recherchiert...alles in allem ist mir Frankreich als das einzige Land bekannt (wobei es weit mehr geben mag), wo dafür seit 2007 (Änderung der Heizgeräterichtlinie) ein Regler mit Crashsensor nachgerüstet sein muss. Das einzige, was uns bei unseren S-Modellen nicht erspart bleiben wird, ist der Brennkammertausch nach 30 Jahren ab Prod.-Datum.

Viele Grüße, Herge
Folgende Benutzer bedankten sich: Rentnergustav, Ewälder
17 Sep 2013 22:57 #8
  • Beiträge: 1290
  • Dank erhalten: 34

Gisela antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Puuh, gut, dass das hier diskutiert wird!
Im Winter fahre ich mit warmer Heizung.
Und im Sommer mit kaltem Kühlschrank über die Gasflasche.
Sonst kann ich meine Lebensmittel (und die Lachsschnittchen) nämlich wegschmeißen. :bindagegen:
Liebe Grüße, Gisela
_________________________________________________
Hör nicht auf die Vernunft, wenn du einen Traum verwirklichen willst.

So schauts aus...
19 Sep 2013 10:51 #9
  • teicheule
  • teicheules Avatar Themenstarter
  • Offline
  • Routinier
  • Routinier
  • Beiträge: 226
  • Dank erhalten: 47

teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Oh mann, jetzt hat unser Gasprüfer gesagt, die Brennkammer muß nicht mehr nach 30 Jahren gewechselt werden, die Frist ist verlängert worden. Aber wann es nun gemacht werden soll, das konnte er uns auch nicht sagen :1435: . Aber er sagte, die Gasflasche muß geschlossen sein während der Fahrt. Muß aber nicht vom System getrennt werden und keine Kappe drauf.
Wenn man einen Verbraucher während der Fahrt an hat (Kühlschrank oder Heizung), dann muß die Gasflasche mit einem Crashsensor in Verbindung mit Hochdruckschläuchen mit Schlauchbruchsicherung betrieben werden.
Ich sage dazu auch nichts mehr, 3 "Fachleute" 5 Meinungen. :2172:
Viele Grüße Klaus
21 Sep 2013 22:33 #10
  • Beiträge: 5944
  • Dank erhalten: 2722

Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

teicheule schrieb: Ich sage dazu auch nichts mehr, 3 "Fachleute" 5 Meinungen.

Hallo Klaus,
das Problem besteht darin, dass durch die Harmonisierung von Vorschriften eine undurchsichtige Situation mit Stichtagen entstanden ist. Ich bilde mir auch nicht ein, jede Veränderung zu kennen, zumal mich Dinge, die mein/unser Fahrzeug nicht betreffen, zur Kenntnis nehme und dann abhake.

Fangen wir mal mit dem Brennkammerwechsel an. Nach meinem Kenntnissstand gab es eine 10 Jahre-Wechselfrist, die von den Benzin- bzw. Dieselstandheizungen herrührte. Truma hat aber schon 2003 beim KBA eine Ausnahme für bestehende Gasheizungen bewirkt, nach der die Brennkammer und die Abgasrohre erst nach 30 Jahren gewechselt werden müssen ( Quelle Truma ). Bei seit 2006 produzierten Gasheizungen ist dieser Austausch auch nicht mehr erforderlich.

Weder die europäische Heizgeräterichtlinie 2006/119/EG noch die internationale Richtlinie UN ECE R122 schreiben eine Austauschpflicht vor.

In den neunziger Jahren gab es für einige Jahre die deutsche Vorschrift die Wärmetauscher nach 10 Jahren auszutauschen. Für die in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte mit Zulassung ab 06/2005 ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.

Sie können am e1-Zeichen auf dem Typenschild erkennen, ob ihre Heizung eine Zulassung nach der europäischen Heizgeräterichtlinie hat und damit ab 06/2005 gefertigt wurde.

( Quelle: Truma )
Ähnlich verhält es sich mit dem Betrieb von Gasanlagen während der Fahrt (siehe auch Truma). Unsere Heizungen darfst Du noch mit T-Kamin während der Fahrt betreiben. Wenn das Fahrzeug nach 2007 in den Verkehr gebracht wurde, muss es mit Crashsensor ausgerüstet sein.

Also immer genau prüfen, welcher Teil der Vorschrift gerade gültig ist. Es kommt halt auf die Anlage und das Baujahr an. Manchmal war der Gesetzgeber vernünftig und hat Bestandsschutz garantiert. .... nur bei den Feinstaubplaketten wollte er die "arme" Autoindustrie fördern.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf
Wilfried


Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
Folgende Benutzer bedankten sich: Manfred D., cb69
22 Sep 2013 00:05 #11
  • Beiträge: 23
  • Dank erhalten: 11

Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Hallo Klaus,

tja, immer diese Überschneidungen in den nat. und internat. Vorschriften...kann ich ein Lied von singen, aber das gehört hier nicht her.
Meine Ausbildung beim DVFG liegt mehr als zwanzig Jahre zurück, die meines Mitinhabers fünf und unser Geselle hat die Prüfung 2012 abgelegt, hier sind also drei Sachkundige und eine Meinung:

--Du betreibst deine Heizung während der Fahrt:

Das ist zulässig, unter den bei Wilfried genannten Voraussetzungen (T-Kamin, EZ vor 2007, bezogen auf herstellerspez. Genehmigung)

--Du betreibst kein Gasgerät während der Fahrt:

Die Gasflasche wird nach GGVS/ADR zur Transportflasche, ist vom Gassystem zu trennen, zu schliessen und mit der dafür vorgesehenen Abdeckkappe zu sichern.

-- Deine Brennkammer ist definitiv nach dreißig Jahren zu wechseln, wenn die Heizung vor Juni 2005 gefertigt wurde und das sind fast alle S-Modelle in unseren Fahrzeugen. Die Wechselpflicht nach zehn Jahren besteht als nat. Vorschrift nach wie vor, Truma hat für seine Geräte beim KBA eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, aufgrund der säure- und schwefelfreien Verbrennung der Geräte.

Natürlich ist ein Heizbetrieb während der Fahrt sicherer mit einem verbauten Crashsensor und mancher Prüfer (wobei ich deinem Prüfer nichts unterstellen will)muss auch mal was verkaufen, um den Preiskampf im Bereich der Gasabnahmen etwas abzufedern, denn eine Gasprüfung, ordnungsgemäss durchgeführt, dauert mind. eine halbe Stunde und kostet dementsprechend.

Viele Grüße, Herge
Folgende Benutzer bedankten sich: j.sch.
23 Sep 2013 13:26 #12
  • teicheule
  • teicheules Avatar Themenstarter
  • Offline
  • Routinier
  • Routinier
  • Beiträge: 226
  • Dank erhalten: 47

teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Ich meinte nicht die Hobby Freunde hier im Forum sondern die Spezialisten, die ich unterwegs immer gefragt habe. Diese letzte Meldung hier sagt ja auch was anderes aus! Also werden wir abwarten.
Viele Grüße Klaus
24 Sep 2013 17:49 #13
  • Beiträge: 23
  • Dank erhalten: 11

Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Natürlich, das hatte ich auch so verstanden, wollte dir auch nur meine Meinung als "Gasprüfer" zum Thema sagen, halte mich dann aber lieber mal zurück.

Viele Grüße, Herge
24 Sep 2013 21:20 #14
  • Beiträge: 83
  • Dank erhalten: 32

Manfred D. antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Hallo, Ihr Gasexperten,www.hobby600.de/media/forum/emoticons/smiley1723.gif

ich nehme mal an, dass Eu´re Aussagen nicht nur die Heizung sondern auch den Kühlschrank und Boiler betreffen, wenn sie während der Fahrt betrieben werden. Oder liege ich da falsch?
Und nun mal eine Frage zum T-Kamin. Ist das der mit einem rechteckigen,liegenden Rohrabschluss? Wenn ja, wo gibt es den zu kaufen? Mein Kamin ist rund und hat ein Dach.

Gruß Manfred www.hobby600.de/media/forum/emoticons/smiley1563.gif

Ach so, warum erscheinen meine smilis nur als Text?
25 Sep 2013 01:05 #15
Ladezeit der Seite: 0.296 Sekunden

Die Galerie der Fahrzeuge

Aus dem Fotokatalog

Bilder aus dem Innenraum





Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.