Gasflaschentransport im Wohnmobil
- teicheule
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Gasflaschentransport im Wohnmobil wurde erstellt von teicheule
"Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten. Für einen sicheren Transport muss das Ventil der Gasflasche geschlossen und die Ventilschutzkappe wirksam aufgesetzt sein."
Quelle: Dekra
Gruß Gabriele

- Lollo_C
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Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
das ist nur Panikmache! Der Originalsatz lautet:
Unsere Gasanlage ist aber nicht ausschließlich für den Betrieb bei stillstehenden Fahrzeugen bestimmt. Da sollte Deine Werkstatt keinen Satz aus den Zusammenhang reißen!(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein."
Wilfried
Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
- teicheule
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teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil


- j.sch.
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j.sch. antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
- Lollo_C
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Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
ich laß es auch stehen, weil es für mich ein typisches Beispiel für Panikmache ist. Zunächst aus dem Artikel der DEKRA , auf den sich Gabriele bezog:
Wenn ich mir jetzt die besagte 48.Verordnung anschaue und nach Gasflasche suche, dann finde ich nur einen Passus:Gasflaschen in Wohnmobilen, Caravans und anderen Fahrzeugen müssen während der Fahrt zwingend geschlossen gehalten werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Die neue Vorschrift ist mit der 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 1. August 2013 in Kraft getreten. Für einen sicheren Transport muss das Ventil der Gasflasche geschlossen und die Ventilschutzkappe wirksam aufgesetzt sein. Außerdem empfehlen die Experten, sowohl beim Transport als auch auf Campingplätzen generell auf eine ausreichende Belüftung der Gasflasche zu achten und die Lüftungsöffnung im Boden des Flaschenschranks frei zu halten. Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen müssen alle zwei Jahre von einem Fachmann geprüft werden.
Wenn ich o.g. Absatz aus dem Zusammenhang reiße, dann könnte die DEKRA Meinung entstehen. Aber ein Vergleich der Änderungen des § 35c zeigt, dass sich dieser Abschnitt nur auf die Heizung und Lüftung von Fahrzeugen bezieht.9. § 35c wird wie folgt geändert:
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.
b) Die folgenden Absätze 2 und 3 werden angefügt:
„(2) Für Heizanlagen in Fahrzeugen der Klassen M, N und O und ihren Einbau gelten die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen.
(3) Während der Fahrt dürfen mit Flüssiggas (LPG) betriebene Heizanlagen in Kraftfahrzeugen und Anhängern, deren Verbrennungsheizgeräte und Gasversorgungssysteme ausschließlich für den Betrieb bei stillstehendem Fahrzeug bestimmt sind, nicht in Betrieb sein und die Ventile der Flüssiggasflaschen müssen geschlossen sein."
Ich kann mich erinnern, dass es solch eine Diskussion früher schon mal gab. Aber :
1. bei neuen Fahrzeugen (ich meine ab 2007) dürfen Flüssiggasanlagen während der Fahrt nur verwendet werden, wenn ein Crashsensor verbaut ist.
2. unsere Fahrzeuge haben Bestandsschutz.
3. Die Heizung darf bei unseren Fahrzeugen als Zusatzheizung während der Fahrt benutzt werden.
Wilfried
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- Ewälder
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Ewälder antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

soviel mir bekannt ist, darf die Heizung während der Fahrt, nur mit dem längeren Kaminaufsatz betrieben werden. Der soll verhindern, daß die Flamme ausgeblasen wird.
und bleibt alle gesund
Christina und Horst
- Lollo_C
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Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
Kaminaufsatz ist nicht das richtige Wort. T-Kamin wäre besser.
Auszug aus der Bedienungsanleitung Truma SL 3002:
Bei Betrieb der Heizung im Reisemobil während der Fahrt wird die Verwendung des T-Kamins dringend empfohlen.
Übrigens habe ich die DEKRA mal angemailt. Sollen sie mir Ihre Pressemitteilung mal erklären.
Wilfried
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- Leroy
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Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
ich kann Wilfried in der Zusammenfassung des Themas nur zustimmen, es handelt sich bei der angeschlossenen Gasflasche um eine Betriebsflasche, die unter die GGVS/ADR Ausnahmeregelungen für Gasflaschentransport fällt. Da ist der DEKRA Text nicht umfassend genug recherchiert...alles in allem ist mir Frankreich als das einzige Land bekannt (wobei es weit mehr geben mag), wo dafür seit 2007 (Änderung der Heizgeräterichtlinie) ein Regler mit Crashsensor nachgerüstet sein muss. Das einzige, was uns bei unseren S-Modellen nicht erspart bleiben wird, ist der Brennkammertausch nach 30 Jahren ab Prod.-Datum.
Viele Grüße, Herge
- Gisela
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Gisela antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
Im Winter fahre ich mit warmer Heizung.
Und im Sommer mit kaltem Kühlschrank über die Gasflasche.
Sonst kann ich meine Lebensmittel (und die Lachsschnittchen) nämlich wegschmeißen.

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Hör nicht auf die Vernunft, wenn du einen Traum verwirklichen willst.
So schauts aus...
- teicheule
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teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil

Wenn man einen Verbraucher während der Fahrt an hat (Kühlschrank oder Heizung), dann muß die Gasflasche mit einem Crashsensor in Verbindung mit Hochdruckschläuchen mit Schlauchbruchsicherung betrieben werden.
Ich sage dazu auch nichts mehr, 3 "Fachleute" 5 Meinungen.

Viele Grüße Klaus
- Lollo_C
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Lollo_C antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
Hallo Klaus,teicheule schrieb: Ich sage dazu auch nichts mehr, 3 "Fachleute" 5 Meinungen.
das Problem besteht darin, dass durch die Harmonisierung von Vorschriften eine undurchsichtige Situation mit Stichtagen entstanden ist. Ich bilde mir auch nicht ein, jede Veränderung zu kennen, zumal mich Dinge, die mein/unser Fahrzeug nicht betreffen, zur Kenntnis nehme und dann abhake.
Fangen wir mal mit dem Brennkammerwechsel an. Nach meinem Kenntnissstand gab es eine 10 Jahre-Wechselfrist, die von den Benzin- bzw. Dieselstandheizungen herrührte. Truma hat aber schon 2003 beim KBA eine Ausnahme für bestehende Gasheizungen bewirkt, nach der die Brennkammer und die Abgasrohre erst nach 30 Jahren gewechselt werden müssen ( Quelle Truma ). Bei seit 2006 produzierten Gasheizungen ist dieser Austausch auch nicht mehr erforderlich.
( Quelle: Truma )Weder die europäische Heizgeräterichtlinie 2006/119/EG noch die internationale Richtlinie UN ECE R122 schreiben eine Austauschpflicht vor.
In den neunziger Jahren gab es für einige Jahre die deutsche Vorschrift die Wärmetauscher nach 10 Jahren auszutauschen. Für die in diesem Zeitraum hergestellten und in Betrieb genommenen Truma Heizgeräte wurde die Austauschpflicht auf 30 Jahre erweitert. Für Geräte mit Zulassung ab 06/2005 ist in der europäischen Heizgeräterichtlinie keine Austauschpflicht mehr vorgesehen.
Sie können am e1-Zeichen auf dem Typenschild erkennen, ob ihre Heizung eine Zulassung nach der europäischen Heizgeräterichtlinie hat und damit ab 06/2005 gefertigt wurde.
Ähnlich verhält es sich mit dem Betrieb von Gasanlagen während der Fahrt (siehe auch Truma). Unsere Heizungen darfst Du noch mit T-Kamin während der Fahrt betreiben. Wenn das Fahrzeug nach 2007 in den Verkehr gebracht wurde, muss es mit Crashsensor ausgerüstet sein.
Also immer genau prüfen, welcher Teil der Vorschrift gerade gültig ist. Es kommt halt auf die Anlage und das Baujahr an. Manchmal war der Gesetzgeber vernünftig und hat Bestandsschutz garantiert. .... nur bei den Feinstaubplaketten wollte er die "arme" Autoindustrie fördern.
Wilfried
Ich komme aus der alten Schule. Daher antworte ich nicht auf Fragen, die ohne Anrede und Gruß gestellt werden!
- Leroy
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Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
tja, immer diese Überschneidungen in den nat. und internat. Vorschriften...kann ich ein Lied von singen, aber das gehört hier nicht her.
Meine Ausbildung beim DVFG liegt mehr als zwanzig Jahre zurück, die meines Mitinhabers fünf und unser Geselle hat die Prüfung 2012 abgelegt, hier sind also drei Sachkundige und eine Meinung:
--Du betreibst deine Heizung während der Fahrt:
Das ist zulässig, unter den bei Wilfried genannten Voraussetzungen (T-Kamin, EZ vor 2007, bezogen auf herstellerspez. Genehmigung)
--Du betreibst kein Gasgerät während der Fahrt:
Die Gasflasche wird nach GGVS/ADR zur Transportflasche, ist vom Gassystem zu trennen, zu schliessen und mit der dafür vorgesehenen Abdeckkappe zu sichern.
-- Deine Brennkammer ist definitiv nach dreißig Jahren zu wechseln, wenn die Heizung vor Juni 2005 gefertigt wurde und das sind fast alle S-Modelle in unseren Fahrzeugen. Die Wechselpflicht nach zehn Jahren besteht als nat. Vorschrift nach wie vor, Truma hat für seine Geräte beim KBA eine Ausnahmegenehmigung erwirkt, aufgrund der säure- und schwefelfreien Verbrennung der Geräte.
Natürlich ist ein Heizbetrieb während der Fahrt sicherer mit einem verbauten Crashsensor und mancher Prüfer (wobei ich deinem Prüfer nichts unterstellen will)muss auch mal was verkaufen, um den Preiskampf im Bereich der Gasabnahmen etwas abzufedern, denn eine Gasprüfung, ordnungsgemäss durchgeführt, dauert mind. eine halbe Stunde und kostet dementsprechend.
Viele Grüße, Herge
- teicheule
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teicheule antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
Viele Grüße Klaus
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Leroy antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
Viele Grüße, Herge
- Manfred D.
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Manfred D. antwortete auf Gasflaschentransport im Wohnmobil
ich nehme mal an, dass Eu´re Aussagen nicht nur die Heizung sondern auch den Kühlschrank und Boiler betreffen, wenn sie während der Fahrt betrieben werden. Oder liege ich da falsch?
Und nun mal eine Frage zum T-Kamin. Ist das der mit einem rechteckigen,liegenden Rohrabschluss? Wenn ja, wo gibt es den zu kaufen? Mein Kamin ist rund und hat ein Dach.
Gruß Manfred www.hobby600.de/media/forum/emoticons/smiley1563.gif
Ach so, warum erscheinen meine smilis nur als Text?