schweizer schrieb: .. ist das zulässig und kann etwas passieren?
Hallo Detlef und Anke,
ich antworte auf Deine Fragen mal mit dem berühmten"Ja, aber"
Zulässig und technisch möglich ist es, aber es sollte in der Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage eingetragen sein (Darin wird die sichere Befestigung bescheinigt.)
Ob es auch praktisch und sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden. Ich fahre lieber 2 x 5 kg spazieren. Da habe ich immer eine Flasche ein Reserve. 2 x 11 kg passen nämlich nicht rein.