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Gelbe Feinstaubplakette jetzt für alle Hobby 600

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Auf Grund einer Änderung der Ausnahmeregelungen zu Artikel 1 der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) - kurz Plakettenverordnung -, können jetzt alle Fahrzeuge vom Typ Hobby 600 der Baujahre 1984 bis 1994 in die Feinstaubgruppe 3 eingeordnet werden.

Die neue Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die das Bundesverkehrsministerium nun in nationales Recht umsetzt. Sie fordert eine Ausweitung der bestehenden Ausnahmeregeln für von Verkehrsverboten gemäß der Verordnung ausgenommene Fahrzeuge. Bisher betrafen die Ausnahmen u.a. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes und Diplomatenfahrzeuge. Für Anwohner waren Ausnahmen vom Fahrverbot in manchen Umweltzonen möglich, sofern für das Fahrzeug keine Möglichkeit der Nachrüstung besteht und es bereits vor der Einführung der Umweltzone auf den Halter zugelassen war. Dies hat sich nun geändert!

Für größeres Bild bitte klicken!"Die EU-Kommission sieht bei Fahrzeugen, für die keine Möglichkeit der Nachrüstung besteht, den Tatbestand der Diskriminierung gegeben." erläutert Dr. Katarina Lysator, Bundesbeauftragte für Gleichheit im Straßenverkehr. „Diese Ansicht wurde auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt. Wir mussten schnell reagieren, um eine groß angelegte Klagewelle zu vermeiden. Die Schadenersatzansprüche wären immens gewesen. Gemeinsam mit den Herstellern älterer Fahrzeuge haben wir eine unbürokratische Lösung gefunden: Bei den Herstellern von Fahrzeugen, die nicht nachgerüstet werden können, kann eine entsprechende Feinstaubplakette angefordert werden, die dann nur noch von einer sachkundigen Person bestätigt werden muss."

Leider kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Grund fehlender Schlüsselnummern die Halter der betroffenen Fahrzeuge nicht ermitteln.  So müssen die Feinstaubplaketten für nicht nachrüstbare Fahrzeuge direkt bei den Herstellern angefordert werden. Auf den Plaketten steht dann an Stelle des Kfz-Kennzeichens der Typ des betroffenen Fahrzeugs. Die Richtigkeit der Zuordnung muss dann nur noch bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den Abgasuntersuchung-berechtigten Werkstätten durch einen Stempel bestätigt werden.

Da auch viele ältere Wohnmobile von dieser neuen Regelung betroffen sind, beteiligen sich fast alle Reisemobilhersteller an dieser Lösung.  Das Hobby-Wohnwagenwerk hat eigens einen Mustertext - Ausnahmeregelung erstellt und den Händlern bzw. Hobby600.de zur Verfügung gestellt. Damit kann die Ausnahmeplakette per Email angefordert werden. Sie wird dann per Post an die Fahrzeughalter verschickt. Diese Plakette muss dann von einer der o.g. sachkundigen Personen mit den Fahrzeugpapieren verglichen, gestempelt und an der Windschutzscheibe angebracht werden und damit werden die Reisemobile rechtlich den Fahrzeugen nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten der NATO  gleichgesetzt.

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Renjamagnum
16.04.2010
Vielleicht werden ja manche Träume auch mal wahr, aber jetzt wird Herr Rams..... erst einmal die Maut einführen und die Kfz-Steuer bestehen lassen. Woher sollten unsere EU-Beamten sonst noch ihr Gehalt bekommen.Zum freundlichen Nachdenken gedacht und freundlichen Grüßen
Dieter
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woru
14.04.2010
Böses Faul. Naja, an jedem Bahnhof steigen täglich 5 Idioten aus. ... - ... aber ich fahr doch garnicht Zug?!?!?!
Trotz dieser Blamage muß ich gestehen, tolle Idee, auf die ich Hobbyträumer volle Sahne reingelatscht bin. Glückwunsch dem/der Verfasser/in
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Lollo_C
13.04.2010
April, April... Bevor noch mehr darauf reinfallen und das Hobby-Wohnwagenwerk mit E-Mails überschütten, will ich die Geschichte mal aufklären. Die meisten User haben es eh gemerkt.
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woru
13.04.2010
Hallöchen,
wie habt Ihr das gemacht. Habe gestern den Mustertext gemailt und heute die Antwort bekommen, dass die das nicht machen können. Muß ich wohl direkt ins Hobbywerk fahren oder habe ich was falsch gemacht?
Gruß
Wolfgang
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Buddymobil
04.04.2010
Hallo Dirk,
ich habe auch im Hobbywerk angerufen und die senden mir die Grüne zu. In ein paar Tagen kann ich sie euch zeigen.
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Gisela
02.04.2010
Hallo Wilfried,

ich kann nich mehr! Ich schrei' mich wech!
Das ist eine gute Idee zum 1. April. Lese ich jetzt erst, wo der 2. April schon 20 Minuten hat.

Klasse! Gruß Gisela
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derbaer21
01.04.2010
Hallo Wilfried,

wieder mal eine gute Idee zum 01.April. War eben noch beim Hobbywerk und habe mir die Plakette geholt. Für Mitglieder dieser Seite gibt es die allerdings auch in grün!
Viele Grüße Dirk
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Hobby 600 blau
01.04.2010
Gilt das auch für meinen Hobby 600 zugelassen 1.April 1893?
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Fritz
01.04.2010
Hallo Wilfried,
super!
Ich dachte, das gilt jetzt nur für die 5-6-Achser, die gleichzeitig Winter- und Sommerreifen fahren können.
Von dieser hübschen Bundesauftragen Frau Kata.Lysator fühlen wir uns sehr gut vertreten!

Grinsende Grüße
Susanne
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Buddymobil
01.04.2010
Nur Schade,das man auch mit der gelben Plakette in vielen Städten ausgeschlossen wird.
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Hobby600.de_neu




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