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Beendet die Politik unser Hobby?

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Wer mich kennt oder diese Website liest, weiß dass ich mich sehr liebevoll um unser Wohnmobil kümmere. Es hat uns bis jetzt viele schöne Touren beschert und soll es eigentlich auch zukünftig noch tun. Irgendwo habe ich mal geschrieben, dass ich den Ehrgeiz habe, den ältesten Hobby 600 zu fahren. Leider muss ich aber langsam an dieser Aussage zweifeln und befürchte schon fast, dass ich in zwei Jahren unser Wohnmobil (zumindest an unserem Wohnort) nicht mehr Nutzen darf; und Schuld daran sind womöglich unsere Politiker!

Als unser Fahrzeug im Jahre 1987 gebaut wurde, fing man gerade an sich über Schadstoffklassen und Katalysatoren zu unterhalten. Aber auch in dieser Diskussion galten Dieselfahrzeuge damals als Umweltfreundlich, was natürlich auch zu einem Boom beim Anteil von Dieselmotoren bei Neufahrzeugen führte. Erst im Laufe der Jahre wurden auch Schadstoffklassen für Dieselfahrzeuge eingeführt. Für uns kam die Neuanschaffung eines Wohnmobils aus verschiedenen Gründen aber nicht in Frage, sodass ich wie schon gesagt mehr Wert auf eine möglichst lange Lebensdauer unseres Fahrzeugs legte.

Ich wurde erstmals hellhörig, als Meldungen über die Überschreitung von Feinstaubgrenzwerten in einigen Städten die Runde machten. Was war passiert?

Um den Gesundheitsgefahren durch Luftschadstoffe für die Bevölkerung entgegen zu wirken, hat die EU Richtlinien zur Luftqualität verabschiedet, die im September 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurden. Danach sind Aktions- und Luftreinhaltepläne für Gebiete aufzustellen, in denen die festgelegten Grenzwerte und Toleranzmargen für Luftschadstoffe überschritten werden. Anfang 2005 traten diese Grenzwerte in Kraft und an einigen Messstellen wurden sie an mehr als 35 Tagen im Jahr überschritten. Als Folge davon mussten Aktionspläne aufgestellt werden, die dann u.a. Fahrverbote für LKW vorsahen. Die Diskussion um Partikelfilter für Dieselfahrzeuge begann. Städte wie München oder Stuttgart dachten laut über Innenstadtsperrungen für ungefilterte Dieselfahrzeuge nach.Umweltzone

Deshalb hat sich die Bundesregierung eine reichlich komplizierte Plakettenverordnung ausgedacht, die im Verbund mit innerstädtischen Umweltzonen dafür sorgen soll, das künftig nur noch „saubere“ Autos in besonders Feinstaubbelastete Gebiete fahren dürfen. Am 01.03.07 tritt diese Verordnung offiziell in Kraft. Eine sehr gute Erläuterung der Plakettenordnung des ADAC finden Sie hier!

Entsprechend dieser Verordnung würde unser Wohnmobil keine Plakette bekommen. Ich habe mich auch nach den technischen Möglichkeiten einer nachträglichen Umrüstung auf Partikelrussfilter erkundigt. Leider werden für unseren Fahrzeugtyp keine Filter angeboten bzw. entwickelt. Auch der Versuch einer Umgruppierung der Schadstoffklasse auf Basis eines Gutachtens für den Ducato Typ 290 würde allenfalls zu einer „roten“ Plakette führen. Da wir mit dem Wohnmobil eh nicht so oft Großstädtebesuchen und wenn, dann öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder mit dem Fahrrad in die City fahren, dachte ich, damit könne man leben.{mosimage cw=300}

Nun liegt aber eine Machbarkeitsstudie „Regionale Luftreinhalteplanung“ des RVR (Regionalverband Ruhr) auf dem Tisch, wonach man den Ballungsraum Ruhrgebiet - und damit meinen Wohnort - zu einer regionalen Umweltzone erklären will, in die ab 2008 - außer auf Autobahnen - nur noch Fahrzeuge mit „gelber“ oder „grüner“ Plakette fahren dürfen.

Begründung u.a. : 

  • 2008 sind die Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 in einem Alter von mindestens 12 bzw. 8 bis 12 Jahre, also in einem Alter, in dem in der Regel ein neueres Fahrzeug angeschafft wird.
  • Von der Möglichkeit, Ausnahmen zu erteilen sollte nur sehr restriktiv Gebrauch gemacht werden, da weit reichende Ausnahmen und Privilegierungen wirtschaftlich gesehen zur Konkurrenzverzerrung und sozial gesehen zu Ungerechtigkeiten führen können.

Das heißt für mich zunächst: 

  • Man wird bestraft, wenn man sein Fahrzeug pflegt und länger als 12 Jahr fährt.
  • Man darf für sein Wohnmobil zwar 148% mehr Steuern bezahlen, darf es aber an seinem Wohnort nicht nutzen.
  • Ich werde unser Wohnmobil demnächst immer auf dem Autobahnparkplatz Hohenhorst abstellen. Von dort darf ich dann über die Autobahnen nach Skandinavien fahren. Nur die 3 km bis zur Garage darf ich in der Umweltzone nicht fahren – (was ist mit schieben?)

Wo sind wir eigentlich?

In einem Positionspapier des ADAC zur Plakettenverordnung habe ich unter anderem folgenden Punkt gefunden: 

  • In Umweltzonen müssen den Anwohnern Ausnahmegenehmigungen von den Fahrverboten nach einer bundesweit einheitlichen Vorgabe erteilt werden. Für sozial Schwache, die auf einen Pkw angewiesen sind, bedeuten die geplanten Fahrverbote eine nahezu existentielle Bedrohung. Viele Arbeitsplätze können nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden und viele Menschen verfügen in der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage nicht über die finanziellen Mittel, ein neues Fahrzeug anzuschaffen. Für diese und andere Betroffene wirken die geplanten Fahrverbote wie ein enteignungsgleicher Eingriff. Auch für Oldtimerfahrzeuge mit H- bzw. rotem 07er-Kennzeichen (historisches Kulturgut) ist eine bundesweit einheitliche Lösung für Ausnahmen notwendig.

Mit solch einer Ausnahmegenehmigung könnte ich unser Wohnmobil wenigstens weiterhin nutzen. Da ich aber nicht tatenlos zusehen werde, wie mir mein Hobby kaputtgemacht wird, habe ich zunächst unseren Landrat und die Kreistagsfraktionen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Auf jeden Fall werde ich weiter berichten.

Sollte jemand eine Möglichkeit der Nachrüstung eines Russpartikelfilters für den Ducato Typ 280 (2,5l D 75 PS) kennen, so bitte ich um kurze Info.

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Kommentare

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Siggi V
17.04.2012
Siggi V Hallo, ich möchte noch hinzufügen, dass ich regelmässig mit meinem WoMo nach Gelsenkirchen fahre, um das Grab meiner Familie zu besuchen. Nachdem der Stell-platz an der Arena geschlossen wurde, der nächste Nackenschlag. Gelsenkirchen-Horst lag ausserhalb der "Umweltzone". Aufgrund neuerlicher Narrenstreiche, dürfte ich meine alte Heimat mit dem WoMo nicht mehr besuchen, diskrimi-nierend und mit dem Grundgesetz, das über allen Gesetzen steht, nicht vereinbar. Ich werde auch ohne Plakette fahren, ich bin weder Taxi, Spediteur noch Umweltkrimineller. Ich möchte ein-fach nur meine Grundrechte wahrnehmen dürfen, das werden die Helfeshelfer der Automobilindustrie nicht verhindern. Wir haben unseren Pkw mit einem Dieselfilter ausgerüstet, der verbraucht jetzt mehr Sprit und haut den Dreck hinten raus. Lasst euch nicht unterkriegen, wehrt euch!!! Gruss Siggi
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Siggi V
17.04.2012
Siggi V Hallo, ich selbst habe ein WoMo, Hymer 564, Bj. 1990, Fiat 280 TD und bekomme keine "Umweltplakette". Mich stört es wenig, denn ich berufe mich auf den Artikel 11 des Grundgesetzes, in dem die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten ist. Ansonsten berufe ich Stadt Osnabrück, A. Allgemeine Befreiungssachverhalte, Nr. 2 ... , dass Wohnmobile generell von der Einfahrt befreit sind, weil diese nur kurze Distanzen innerhalb der Zonen zurücklegen (WIE WEISE !!!) Gruss Siggi
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