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Umweltzone – wie weit ist der Kelch?

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Vor knapp einem Jahr stellte ich  hier schon einmal die Frage: Beendet die Politik unser Hobby? Darin ging es um Pläne einer Mega-Umweltzone Ruhrgebiet, mit Fahrverboten für nicht mit Feinstaubplaketten ausgerüstete Fahrzeuge und möglichen Ausnahmegenehmigungen für Anwohner. Aus besonderem Anlass wird es Zeit, mal wieder eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Mitte Februar schrieb ich wie angekündigt den Recklinghäuser Bürgermeister, den Landrat und die Kreistagsfraktionen an. In gleich lautenden Schreiben bekundete ich zunächst die grundsätzliche Notwendigkeit von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, hielt die vorgeschlagene Umweltzone Ruhrgebiet aber für überzogen. Ich schilderte meine persönliche Situation mit dem Hobby 600, die gerade erst erfolgte Steuererhöhung um 148% und die technisch nicht mögliche Nachrüstung mit Filtern. Ich bat meine / unsere Volksvertreter, sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten nur für eine regionale Umweltzone auszusprechen, wenn für Anwohner Ausnahmegenehmigungen erteilt werden!

Die Reaktion der Kreistagsfraktionen war fast Null. Lediglich der Fraktionschef der FDP rief mich sonntagmittags auf dem Sportplatz an und wollte mir mitteilen, dass das doch alles aus Brüssel käme und man damit auch nicht einverstanden sei. Auf meine Bitte, mich doch am Montag zurückzurufen oder mir eine schriftliche Antwort zu schicken, da ich gerade beim Fußball sei, folgte dann keine Reaktion mehr.

Dafür antwortete mir unser Bürgermeister knapp sechs Wochen nach erhalt des Schreibens. Tenor der Antwort: 

für eine Umweltzone ist nicht vorrangig die Kommune zuständig. Die Bezirksregierung (hier Münster) erstellen Luftreinhalte- oder Aktionspläne. Erst auf dieser Grundlage kann eine Umweltzone eingerichtet werden. Und nach Auskunft der Bezirksregierung gibt es derzeit keine Betroffenheit der Stadt Recklinghausen, d.h. es wird absehbar keine Umweltzone geben.

Mein gedanklicher Kommentar zu dem Schreiben war: die wissen auch nicht, was Sache ist!

Die Antwort des Landrats kam dann noch etwas später, war dafür dann aber auch konkreter.

Zunächst bestätigte man mir, was ich eh schon wusste, nämlich das es für mein Fahrzeug definitiv keine Plakette geben wird. Er teilte mir mit, dass es bundesweite keine Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuggruppen/-arten gibt; was ich auch eh schon wusste. Zu meiner Frage nach einer Ausnahmegenehmigung für Anwohner teilte er mir mit, dass dies „...bisher in keinem Bundesland zu Ausnahmetatbeständen geführt haben oder absehbar führen werden".

Zu guter Letzt dann noch der Hinweis „dass dieses Thema so öffentlichkeitswirksam ist, dass Sie (ich) das Ergebnis zu gegebener Zeit der Presse entnehmen können." 

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Also schau ich jetzt noch intensiver in die Tageszeitung und harre der Dinge, die da kommen! Nicht ganz: darüber hinaus informiere ich mich natürlich weiter. So wird man bundesweit im www.wohnmobilforum.de von anderen Usern auf dem laufenden gehalten. 

Der ADAC hat zwischenzeitlich berichet (und ich denke auch durchgesetzt), dass es für Oldtimer eine generelle bundesweite Ausnahmeregel geben wird. 

Dann gibt es ja noch die Liste der Umweltzonen des Umweltbundesamt. Nach der dortigen Karte (Bild rechts) wird sich dann wohl demnächst die Reiseplanung vieler Wohnmobilbesitzer richten. 

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Viel interessanter sind für mich im Moment allerdings die in den einzelnen (geplanten) Umweltzonen geltenden Ausnahmen von Einfahrverboten. Hier ein paar Auszüge:

 Berlin (Auszug)

Demnach müssen für die Erteilung einer Einzelausnahme folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen.
  • Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme.
  • Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung.
  • Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone ist unbedingt notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist.

Generelle Ausnahmen für Anwohner der Umweltzone oder darin ansässige Unternehmen sind nicht vorgesehen. 

Heißt für mich: Wer z.B. seinen gebrauchten Hobby 600 nach dem 1.März 2007 gekauft hat, hat keine Chance. Wie soll man dann noch jemandem erklären, dass man durch den Kauf eines neuen Wohnmobil seine Existenz gefährdet? Ein Wohnmobil, das als reines Zweitfahrzeug nur für den Urlaub „gehalten" wird,  ist doch keine Existenzgrundlage, wie zum Beispiel der einzige PKW eines Berufspendlers. Und immer wenn ich in Urlaub fahren will, fährt keine Straßenbahn, bekomme ich jetzt eine Ausnahme? 

Würde mich also schon interessieren, ob man mit dem Hobby 600 in Berlin als Anwohner eine Ausnahme bekommt.

 München (Auszug)

  Für Bewohnerinnen und Bewohner werden Ausnahmen erteilt, wenn

  • der Wohnsitz in der Umweltzone liegt und
  • eine soziale Härte und
  • besondere Lebensumstände vorliegen.

Die Ausnahmen werden jeweils auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Der Nachweis dafür würde mir allerdings auch wieder schwer fallen. Ob hierbei Gutachtergebühren anfallen weiß ich nicht, aber Verwaltungsgebühren werden mit Sicherheit fällig werden. Bürokratieabbau in Bayern - Herr Stoiber lässt grüßen!

Hannover (Auszug)

Ausgenommen werden im hannoverschen Plan außerdem: 

  • Fahrzeuge von Bewohner/innen der Umweltzone, wenn die Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind; bei den Betroffenen eine soziale Härte vorliegt, die eine Fahrzeugneubeschaffung unmöglich macht und besondere Umstände vorliegen, die die Nutzung des bisherigen Fahrzeuges zwingend erforderlich machen. 

Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt auf Antrag nach Einzelfallprüfung weitere Ausnahmegenehmigungen in Fällen erteilen, in denen das Fahrverbot in keinem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden für Kfz-Besitzer steht - und dies großzügig in der Startphase der Regelung.

Bei allen anderen, sich in Planung befindenden Umweltzonen habe ich allerdings noch keine Ausnahmen für Anwohner gefunden. Kann heißen: es gibt keine oder man ist noch nicht soweit.

Warten wir es ab und hoffen, dass es keine Mega-Umweltzone Ruhrgebiet gibt und unser Wohnort auch nicht Bestandteil einer örtlichen Umweltzone wird! Sonst heißt es nur entsorgen oder das Wohnmobil zehn Jahre "in die Ecke " stellen und dann mit H-Kennzeichen wieder zulassen - oder in den Osten verkaufen. 

Auf jedenfall hätte die Politik dann eines erreicht: Sie hätte unser Hobby beendet! 

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