Eigentlich ist das Thema schon etwas älter, aber eine aktuelle Diskussion im Forum hat mich dazu veranlasst, hier mal ein paar Erläuterungen zu geben - schließlich geht es um 160 €/Jahr. Um aber keine falschen Hoffnungen zu wecken, dies geht nur bei Fahrzeugen auf Basis des Fiat Ducato Typ 290.
Deshalb zur Verdeutlichung noch einmal die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale zwischen Typ 280 und Typ 290. Der 280er hat eine gerade Fensterlinie im Führerhaus und die Blinker unter den Frontscheinwerfern; der 290er hat entsprechend eine schräge Fensterlinie und die Blinker außen neben den Frontscheinwerfern. Der Typ steht übrigens auch am Anfang der Fahrgestellnummer (ZFA280… = Typ 280). Eine vollständige Auflistung der Unterscheidungsmöglichkeiten der Ducato- Typen finden Sie hier .
Nun aber wieder zurück zu den Steuern. Bis zum Jahr 2006 wurden Wohnmobile über 2800 kg zulässiges Gesamtgewicht (zGG) als Sonder-Kfz wie LKW nach Gewicht besteuert. Da damals die Zahl von schweren Geländewagen, die ebenfalls unter diese Steuerregelung fielen, stieg, sah sich der Gesetzgeber gezwungen hier regulierend einzugreifen.
Es entstand ein eigener Steuertarif für Wohnmobile, bei dem neben spezifischer Anforderungen (Stehhöhe größer 1,70m) vor allem nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert wird. Unterschieden wird hierbei in die Schadstoffklassen S1 bis S4 sowie „ohne“.
Betrachtet man nun beispielhaft ein Fahrzeug mit 3100 kg zGG, so bezahlt man für ihn „ohne“ Schadstoffklasse 460 €/Jahr. Hat das Fahrzeug eine Schadstoffklasse S1 bis S3, so sind das dann schon nur noch 300 €/Jahr. (Für die S1 allerdings nur bis zum 31.12.09, dann fällt die S1 in die gleiche Kategorie wie „ohne“ Schadstoffklasse.) Der Vollständigkeit halber: Das Fahrzeug würde mit einer Schadstoffklasse S4 und besser, nur 220 €/Jahr kosten.
Beispiel für die ab 01.01.2006 geltende Kfz-Steuer
Gewicht in kg |
Schadstoffklasse S4 und besser |
Schadstoffklasse S1 bis S3 |
Schadstoffklasse ohne |
3100 |
10
x 16,-- + 6 x 10,--
= 220,-- |
10
x 24,-- + 6 x 10,--
= 300,-- |
10
x 40,-- + 6 x 10,--
= 460,-- |
Das war die Grundlage und jetzt kommt die Praxis.
Als unsere Fahrzeuge gebaut wurden, nahmen die Hersteller ein Nutzfahrzeug-Fahrgestell, setzten einen Aufbau drauf und fertig war das Wohnmobil. Die Schadstoffklasse interessierte damals keinen. So kommt es auch, dass alle älteren Wohnmobile in ihren Papieren keine Schadstoffklasse eingetragen haben. Man erkennt dies bei den „alten“ Zulassungspapieren an der 5. und 6. Stelle der Schlüsselnummer zu 1. im Kfz-Schein. Wenn dort eine 00 steht, heißt dies „ohne bzw. keine“ Schadstoffklasse. Bei der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 gibt das Feldes 14.1 die Schadstoffklasse an. Steht dort nichts, dann ist das Fahrzeug ohne Schadstoffklasse.
Das heißt aber nicht, dass das Fahrzeug keiner Schadstoffklasse entspricht, sondern vielmehr nur, dass keine eingetragen ist.
Allerdings wurden auf Basis dieser Daten die neuen Steuerbescheide erstellt. Jetzt kommt der Punkt, bei dem die Besitzer von Fahrzeugen des Typ 290 (der mit der schrägen Fensterlinie und den Blinkern außen den Scheinwerfern) sofort tätig werden sollten.
Für ihre Fahrzeuge gibt es nämlich die Möglichkeit, die Schadstoffklasse nachträglich zu ändern. Es war ja nicht so, dass damals keine Schadstoffprüfung gemacht wurde. Der Ducato lief ja auch als PKW oder Kleinbus, und da waren Schadstoffklassen eingetragen. Nur Wohnmobile brauchten sie nicht. Nun muss man –einfach gesagt - halt hingehen und sich von FIAT die gültige Schadstoffklasse für sein Fahrzeug holen, sie in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und dann auf den neuen Steuerbescheid zu warten.
Man sollte also zunächst Fiat Automobil AG, Postfach 1710,74007 Heilbronn, Tel.: 00800/34280000 anschreiben oder anrufen. Dabei seine Fahrgestellnummer angeben und um die Zusendung einer Bescheinigung für die tatsächliche Schadstoffklasse (ab dem Tag der ersten Zulassung) bitten und erhält dann kostenlos eine Bescheinigung in der Art, wie sie das Foto zeigt. Komplette Antworten und Bescheinigungen findet man auch im Internet.
Mit dieser Bescheinigung und seinen Fahrzeugpapieren geht man zu seiner Zulassungsstelle und lässt sich die neue Schlüsselnummer eintragen. Wichtig hierbei ist, dass dabei steht: "Erfüllte Abgasvorschrift gültig ab Tag der 1. Zulassung".
Nach Recherchen im Internet gibt es einige Zulassungsstellen, die schon auf Grund einer Kopie des Gutachtens aus dem Internet die Umschlüsselung vornehmen. Andersrum gibt es auch Zulassungsstellen, die vorher eine Bestätigung durch einen TÜV- Sachverständigen verlangen. Im Zweifelsfall sollte man vorher einmal mit seiner Zulassungsstelle sprechen. Die Umschreibung kostet ca. 12 €. Im Fall eines zusätzlichen TÜV- Gutachtens kommen noch einmal 18 € hinzu. Dafür bekommt man aber dann auch ab dem 01.01.06 für jedes Jahr 160 € vom Finanzamt zurück und beim nächsten Treffen weiß ich, wer einen ausgibt.
Zum Schluss noch zwei Threads in Wohnmobilforen, bei denen das Thema intensiv diskutiert und beschrieben wurde:
http://www.wohnmobilforum.de/w-t13450.html
http://www.ducatoforum-wohnmobile.de/forum/wbb/index.php?page=Thread&threadID=2494
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