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Wer muss wann den Wärmetauscher wechseln?

WärmetauscherImmer wieder taucht bei Besitzern von Fahrzeugen mit Zusatzheizungen die Frage auf, ob und wann der Wärmetauscher und Abgasrohre ausgetauscht werden müssen.

Da dies auch unsere Wohnmobile mit Gasheizungen betrifft, hier mal ein paar Erläuterungen dazu. Besonders interessant wird es dabei bei Fahrzeugen, die zwischen 1993 und 2003 gebaut wurden!

Ob und warum Du eventuell den Wärmetauscher Deiner TRUMA - Heizung wechseln muss, liest Du hier....

Gemäß der Straßenverkehrs-Richtlinie „Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a StVZO“ vom 05.07.1973 ist bei Heizgeräten für flüssige Brennstoffe (Diesel, Benzin) das Austauschen der Wärmetauscher nach 10-jähriger Verwendung vorgeschrieben. Grund sind die entstehenden Verbrennungsrückstände, die zur Korrosion führen können.

In einer Neufassung dieser „Technischen Anforderung“ vom 19.03.1990 forderte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auch ein Austauschen des Wärmetauschers bei Heizgeräten für gasförmige Brennstoffe nach 10 Jahren.

Bei Heizungen, die mit Gas betrieben werden, entstehen aber keine Rückstände, die den Wärmetauscher angreifen könnten. Deshalb hat der Hersteller TRUMA im Jahre 2003 beim KBA eine Verlängerung der Austauschpflicht von 10 auf 30 Jahre erwirkt. Im Downloadcenter seiner Webseite stellt TRUMA die Ausnahmegenehmigungen für die verschiedenen Heizungstypen zur Verfügung.

Demnach müssen also bei allen Gasheizungen nach 30 Jahren die Wärmetauscher gewechselt werden! Aber, keine Regel ohne Ausnahme.

Die Austauschpflicht bezieht sich nur auf Fahrzeuge, die zwischen 1993 und 2006 gebaut wurden.

Ältere Heizungen haben Bestandsschutz und brauchen nicht gewechselt zu werden.

Neuere TRUMA Gasheizungen haben eine E1 Kennung, in der Festgelegt ist, dass der Wärmetauscher von der Austauschpflicht ausgenommen ist.

Interessant am Rande: Wird die gleiche Heizung in einem Wohnwagen verbaut, braucht nichts ausgetauscht werden. Ein Wohnwagen ist in diesem Sinne kein Fahrzeug!

Info: Die Informationen stammen zum Großteil aus dem Serviceblog der Firma TRUMA

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teicheule
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teicheule
10.10.2023
Truma Heizung Danke für diese wichtige Info, genau das haben wir gestern beim TÜV gehabt, auch der Truma Servicepartner wusste nicht Bescheid. Warte immer noch auf eine Antwort.
Grüße Gabriele
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Manfred D.
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Manfred D.
26.10.2019
RE: Wer muss wann den Wärmetauscher wechseln? Hallo Wilfried,

danke für Deine Recherchen in Sachen Gasheizung. Da habe ich ja wieder einmal die A...Karte gezogen. Unsrer ist Bj. 1993!!
Nach dem Motto, knapp vorbei ist auch vorbei. Truma schlägt mir einen Austausch mit S 3004 vor. Anpassungsarbeiten am Fahrzeugboden und Schrank obligatorisch. Ob ich mir das noch antue ist fraglich, denn 2023 werde ich 80 und das könnte ja ein Grund sein, mein "Goldstück", trotz Aussicht auf ein H-Kennzeichen, bis dahin zu veräußern.

Kaum zu glauben der Schildbürgerstreich, denn wenn er nur ein Jährchen älter wäre, wäre alles paletti.

Eine Alternative zum Komplettaustausch gibt es offensichtlich nicht.

Es grüßt alle Hobbyaner

Manfred
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Imani600
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Imani600
06.03.2019
Vielen Dank! Servus Wilfried,

mal wieder vielen lieben Dank für Deine Info ;-) Als Mitarbeiterin bei Truma freut es mich sehr zu sehen, dass wir einen guten Service für unsere Endkunden leisten! Bei unserer eigenen Gasprüfung in 2018 in unserer Servicewerkstatt in Putzbrunn hat auch kein Kollege den Austausch unserer S-Heizung Baujahr 1986 verlangt ;-)
Viele Grüße aus Riemerling
Imani600
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alter_hollaender
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alter_hollaender
06.02.2019
RE: Wer muss wann den Wärmetauscher wechseln? Danke für den Hinweis,
Hans
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nseher
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nseher
29.01.2019
RE:Wer muss wann den Wärmetauscher wechseln? Hab ich nicht gewusst, bin davon dann nicht betroffen aber gut zu wissen.
Grüsse
Norbert
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Ulrich Adler
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Ulrich Adler
17.01.2019
RE: Wer muss wann den Wärmetauscher wechseln? Danke
Ulrich
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