Für jeden Hobby 600- Besitzer ist die Freude groß, wenn er endlich das begehrte Gutachten nach §23 in der Hand hält. Damit zahlt er nach Ummeldung auf H-Kennzeichen den reduzierten Steuersatz von 192 € pro Jahr und ist von der Plakettenpflicht befreit. Darüber hinaus kann man aber auch noch einiges Geld durch den Abschluss einer speziellen Oldtimer- Versicherung sparen. Aber Vorsicht, hier beginnt es kompliziert zu werden. Aus diesem Grunde habe ich mal einige wichtige Aspekte dieses Themas zusammengefasst und einen „Selbstversuch“ gestartet.
Einführung
Beginnen wir ganz simpel mit der Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und sichert den Fahrzeughalter im Schadensfall gegen Ansprüche Dritter ab. Die Versicherungsunternehmen sind in ihrer Beitragsgestaltung weitestgehend frei. Es gibt im Vergleich der Versicherungsunternehmen untereinander deutliche Preisunterschiede. Die Höhe der Prämien errechnen die Versicherungsgesellschaften nach verschiedenen Kriterien. Hier spielt z.B. der Wohnort des Halters eine Rolle. Man geht davon aus, dass in einer Großstadt mehr Unfälle passieren, als auf dem Lande. Dies spiegelt sich bei den Tarifen in den Regionalklassen wieder. Ebenso spielt das Alter der Fahrer eine Rolle. Junge Fahrer gelten als unerfahren und risikobereiter und Zahlen deshalb eine höhere Prämie als ältere Fahrer. Man unterscheidet auch zwischen Viel- und Wenigfahrern, indem man eine bestimmte Jahreskilometerleistung vereinbart und Wenigfahrer eine geringere Prämie zahlen. Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt (SFR) angerechnet. So reduziert sich durch das SFR-System durch schadenfreien Verlauf die Versicherungsprämie um bis zu 70 %. Darüber hinaus gibt es spezielle Tarife für Mitarbeiter bestimmter Berufsgruppen oder Fahrzeuggattungen.
So nimmt man an, dass Wohnmobilfahrer besonders umsichtig unterwegs sind und bietet spezielle Tarife für Campingfahrzeuge an. Wie bei den meisten Haftpflichtversicherungen kann sich der Fahrer entsprechend der schadensfreien Jahre einen Rabatt auf die Versicherungsprämie „erfahren“.
Für ältere bzw. historische Fahrzeuge gibt es einen speziellen Oldtimertarif. Hier gehen die Versicherer davon aus, dass diese Fahrzeuge nur zu bestimmten Anlässen benutzt werden und die Fahrer sonst ein Alltagsfahrzeug benutzen. Entsprechend niedrig sind die Beiträge. Ein Wohnmobil ist aber auf Grund seiner Bauart für eine bestimmt Nutzung vorgesehen. Von daher schließen viele Versicherer Wohnmobile bei ihren Oldtimerversicherungen von vorn herein aus. Tun sie es nicht, dann gilt es die Randbedingungen zu beachten. So begrenzen alle Gesellschaften die Jahreslaufleistung; z.T. auf „nur“ 8000 km/Jahr. Bei einigen Gesellschaften muss nur der Nachweis eines Alltagsfahrzeugs erbracht werden. Bei anderen Gesellschaften muss das Alltagsfahrzeug auch bei dieser Gesellschaft versichert sein. Die Fahrer müssen meist älter als 25 Jahre sein, was eigentlich kein Problem sein sollte. Es gibt aber auch eine Gesellschaft, da darf der Fahrer nicht älter als 74 Jahre sein! Eine weitere Besonderheit dieser speziellen Tarife ist der fehlende Schadensfreiheitsrabatt. Man zahlt immer denselben Betrag und es erfolgt keine Rückstufung im Schadensfall.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Kfz- Versicherung ist die Teilkasko. Im Gegensatz zur Haftpflicht ist dies eine freiwillige Versicherung. Sie deckt den Schaden durch Diebstahl, Brand, Hagel oder Sturm. Darüber hinaus auch Schäden durch Tierkollission oder Glasbruch. Letztere oft mit einer Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Je nach Versicherungstarif gibt es aber auch hier wichtige Nebenbedingungen. So verlangen die meisten Oldtimerversicherungen für den Zeitraum der Nichtnutzung oft die Unterbringung in einer abgeschlossenen Garage, um das Risiko von Diebstählen zu minimieren. Manchmal reicht aber auch das Abstellen auf einem umfriedeten Grundstück. Auf jeden Fall ist bei den meisten Oldtimerversicherungen eine Kurzbewertung zur Wertermittlung erforderlich.
Im Gegensatz zu speziellen Oldtimertarifen gewähren einige Versicherungsgesellschaften für Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, keinen Kaskoschutz. Das betrifft auch die Teilkasko! Aber oft gilt dies nur für Neuverträge. Hier auf jeden Fall vorher genau nachfragen.
Einige Gesellschaften gewähren für Fahrzeuge mit GFK-Dächern (wie beim Hobby 600) auf Grund des minimierten Hagelschadenrisikos einen Rabatt auf die Teilkasko.
Ob eine Vollkaskoversicherung für einen Hobby 600 mit H-Kennzeichen erforderlich bzw. bezahlbar ist, muss jeder Halter für sich selber entscheiden. Auf jeden Fall sind dann ausführliche Gutachten und Gespräche mit der Versicherung erforderlich, sodass ich diesen Fall nicht betrachtet habe.
Versicherungsvergleich
Nach der Theorie folgt nun etwas Praxis. Ich habe ganz konkret einige Anbieter von Oldtimer- Versicherungen angemailt bzw. angerufen, da ich demnächst unseren Hobby 600 mit H-Kennzeichen wieder auf Saisonzulassung ummelden möchte.
Um eine einheitliche Basis zu bekommen, habe ich konkret für folgende Fahrzeugdaten angefragt:
- Fahrzeugart: Wohnmobil
- Hersteller / Typ: Hobby 600
- Nennleistung: 55 kW
- Baujahr: 1987
- Art des Kennzeichen: H- Kennzeichen
- Saisonkennzeichen: 03–11
- Versicherungssumme (Marktwert): 10.000 €
Das Ergebnis war zunächst ernüchternd. Die Gothaer und die Zurich versichern in ihrem Oldtimertarif keine Wohnmobile! Die ADAC-ClassicCarVersicherung versichert zwar Wohnmobile, schließt eine Nutzung für Wochenendtouren oder den Jahresurlaub aber aus.
So blieben letztlich nur die OCC, die Alte Leipziger (Generalagentur Madau) und die Württembergische, die mir für unser Wohnmobil ein Angebot mit Oldtimertarif unterbreiten konnten. Die Antworten kamen in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Weitere Rückfragen wurden ebenfalls zeitnah beantwortet.
OCC Assekuranzkontor
Bei der OCC Assekuranzkontor GmbH handelt es sich um einen Versicherungsmakler, der sich auf Liebhaberfahrzeuge spezialisiert hat. Hinter dem Makler stehen mehrere Versicherungsgesellschaften wie die Provinzial Kiel, die ERGO und andere. Ansprechpartner ist aber OCC … und weil das Kind einen Namen haben muss, muss man bei Vertragsabschluss Mitglied im DOC (Deutscher Oldtimer Club) werden. Die Mitgliedschaft kostet 25 € im Jahr; dafür bekommt man bei der Versicherung einen Rabatt von 30 €.
Da es in der Onlineversion des Prämienrechners keine Wohnmobile als Fahrzeugtyp gibt, muss man die Antragsunterlagen telefonisch anfordern. Für ein Angebot benötigt man dann folgende Unterlagen:
- Kopie des Führerscheins
- Kopie der Fahrzeugpapiere
- Detaillierte und aussagekräftige Farbfotos des Fahrzeugs
- Aktuellen Wert (Gutachten, Selbstbewertung oder Kaufbeleg) des Fahrzeugs
- Nachweis über einen weiteren auf Sie ganzjährig zugelassen PKW für den alltäglichen Gebrauch
Nach erfolgter Prüfung erhielt ich nach zwei Tagen ein Angebot. Die Eckdaten sind:
- Haftpflicht: Pauschalversicherungssumme 100 Mio.EUR, max. Deckung je geschädigte Person 15 Mio.EUR
- Teilkasko: Selbstbeteiligung 150 EUR
- OCC- Fahrerschutz
- OCC- Abschlepphilfe
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:
- Keine Alltagsnutzung (auch bei Firmenzulassung)
- guter Zustand und weitestgehend original
- Alltags-Pkw vorhanden
- Garage/Carport als überwiegender Abstellort
- Alle Fahrer mind. 23 Jahre (und max. 74 Jahre lt. Antrag)
- Führerscheinbesitz mind. 4 Jahre
- Versicherungsnehmer und -halter identisch
- Jährliche Fahrleistung max. 10.000 km
- Bei Traktor, Lkw, Feuerwehr, Wohnmobil: Keine gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung etc.
Abzüglich des besagten DOC-Rabatt soll die Versicherung für unser Fahrzeug im Jahr (Saison 03–11) bei der OCC 293,76 € incl. Steuer kosten, plus 25,00 € für die Mitgliedschaft im DOC.
Alte Leipziger / Generalagentur Madau
Meine Anfrage bei der Generalagentur Madau der Alten Leipziger wurde ohne großartige Dokumentenanforderung bearbeitet. Das Ergebnis kam am nächsten Tag per Mail:
- Haftpflichtversicherung: Deckungssumme 100 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person
- Teilkasko: 300 EUR Selbstbeteiligung
Die Zeichnungsgrundlagen und Annahmerichtlinien der Alte Leipziger lauten wie folgt:
- Alltagsfahrzeug (Pkw im Normaltarif) muss bei Alte Leipziger oder anderer Gesellschaft auf Ihren Namen bzw. auf Ihren Ehegatten/Lebensgefährten (gleiche Anschrift) versichert sein
- (Motorräder, So. Kfz., Lieferwagen oder Lkw werden nicht als Erstfahrzeug anerkannt!)
- Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto ist zwingend erforderlich
- Keine Fahrer unter 23 Jahre
- Keine gewerbliche Nutzung
- Bei Wunsch nach Vollkasko muss ein Gutachten eingereicht werden
- Generelle Grenze zu Gutachtenpflicht: 25.000 EUR (bei Teilkasko)
- Abgleich Datum Erstzulassung wird tagesaktuell vorgenommen, d. h. Ihr Fahrzeug muss ab Tag der Erstzulassung 30 Jahre alt sein
Dazu gibt es natürlich eine Menge Kleingedrucktes. Das entscheidende ist aber: Keinen Schadensfreiheitsrabatt, keine Regionalklassen usw. … und keinen vorgeschriebenen Abstellort und keine Kilometerbegrenzung. Auch auf ausdrückliche Rückfrage bestätigte mir Herr Madau, das Urlaubsfahrten möglich sind und es keine Vorgaben für die Abstellung bei Nichtnutzung gibt (Hinweis: Das Fahrzeug sollte aber schon gesichert stehen).
Die Versicherung für unser Fahrzeug soll im Jahr bei der Generalagentur Madau 236,70 € incl. Steuer. Ob es einen Rabatt für die Saisonnutzung (Saison 03–11) gibt, muss noch mit der Alten Leipziger geklärt werden.
Württembergischen Versicherung
Die Anfrage bei der Württembergischen Versicherung erfolgte komplett Online. Am nächsten Tag lag das Angebot eines regionalen Versicherungsbüros vor.
- Haftpflichtversicherung: Deckungssumme 100 Mio. EUR, max. 15 Mio. EUR je geschädigte Person
- Teilkasko: 150 EUR Selbstbeteiligung
Folgende Bewertungsmerkmale wurden zur Beitragsberechnung zu Grunde gelegt:
- Das versicherte Fahrzeug wird jeweils nach Gebrauch sowie regelmäßig nachts in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr in einem verschlossenem Gebäude (Einzel- oder Doppelgarage, Halle) abgestellt, soweit das Fahrzeug in dieser Zeit nicht genutzt wird. Das der Unterstellung dienende Gebäude entspricht den baurechtlichen und feuerschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Allen berechtigten Fahrern steht ein weiterer PKW zum alltäglichen Gebrauch zur Verfügung
- Das Fahrzeug wird nicht für Alltagsfahrten verwendet
- Das Fahrzeug wird nicht geschäftlich genutzt oder gewerbsmäßig vermietet
- Jährliche Fahrleistung max. 10.000 km
Die Versicherung für unser Fahrzeug soll im Jahr (Saison 03–11) bei der Württemergischen Versicherung 286,21 € incl. Steuer kosten.
Bisherige Versicherung: KRAVAG
Vergleicht man die Oldtimertarife nun mit meiner Campingversicherung bei der KRAVAG so stehen den genannten Beiträgen bei einem Haftpflichtsatz von 100% Kosten in Höhe von 586,00 € (für Saison 03–11) gegenüber.
Jetzt müsste man also eigentlich sofort zuschlagen und die Versicherung wechseln. Aber, die Erteilung eines H- Kennzeichens alleine ist kein Sonderkündigungsgrund. War das Fahrzeug also bereits auf den Halter zugelassen und versichert, so bleibt der Vertrag auch mit dem H-Kennzeichen bestehen. Ein Kündigungsrecht besteht erst zum Jahresende.
Allerdings muss man nicht unbedingt zu einer Oldtimerversicherung wechseln, wenn man z.B. wie ich mit einem Schadensfreiheitsrabatt von 25 % fährt. Dann beträgt der Jahresbeitrag (Saison) bei der KRAVAG nur noch 263,53 € und ist somit günstiger als die meisten Oldtimertarife. Dafür habe ich natürlich keinerlei Nutzungseinschränkungen, vorgeschriebene Abstellorte und keine Kilometerbegrenzung.
Alternative: RMV
Für einen Vergleich habe ich zusätzlich ein Angebot der RMV Versicherung angefordert. RMV ist ein Versicherungsmakler, der speziell auf die Belange von Reisemobilfahrern eingeht und ebenfalls mit der KRAVAG zusammen arbeitet. So soll dort die Versicherung mit meinen Rahmenbedingungen (SF 29) in der Saison 188,24 € kosten. Darin sind 20 % Rabatt auf die TK für das GFK-Dach enthalten.
Allerdings bietet die RMV normalerweise keine Teilkasko bei Fahrzeugen älter als 25 Jahren. Dadurch, dass ich bisher ebenfalls bei der KRAVAG versichert bin, zählt mein Vertrag aber nicht als Neuabschluss und für mich wäre eine TK ebenfalls möglich.
Fazit
Zusammenfassend kann ich sagen: Für mich lohnt sich eine spezielle Oldtimerversicherung nicht! Auf Grund meines Schadensfreiheitsrabatts bin ich im Moment mit der Campingversicherung der KRAVAG günstiger versichert.
Für jemanden ohne SFR kann eine spezielle Oldtimerversicherung durchaus eine Alternative sein. Allerdings sollte er dann vorher prüfen, ob er die Bedingungen erfüllt. Allein die Einschränkungen zur Jahreslaufleistung oder der fehlende Unterstellungsplatz können ein k.o.-Kriterium sein.
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